Die freiwillige Zuckerreduktion funktioniert nicht
Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland ist in den Jahren 2015 bis 2021 lediglich um etwa 2 Prozent gesunken. Das zeigt eine Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), die jetzt in der Fachzeitschrift „Annals of Nutrition and Metabolism“ erschienen ist.
Der Studie zufolge lag der durchschnittliche absatzgewichtete Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland im Jahr 2015 bei 5,3 Gramm je 100 Milliliter und im Jahr 2021 bei 5,2 Gramm je 100 Milliliter. Zum Vergleich: In Großbritannien ist der Zuckergehalt im gleichen Zeitraum von ebenfalls 5,3 Gramm je 100 Milliliter auf 3,8 Gramm je 100 Milliliter gesunken.
Appelle reichen nicht!
Die britische Regierung hatte 2018 eine Hersteller-Abgabe auf stark gezuckerte Getränke eingeführt, um den Zuckergehalt in Softdrinks zu senken. In Deutschland setzt man dagegen auf die freiwillige Mitarbeit der Getränkeindustrie: So hatte die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner im Jahr 2018 die „Nationale Reduktionsstrategie“ für Fertiglebensmittel ins Leben gerufen. In diesem Rahmen hat sich die Getränkeindustrie dazu verpflichtet, den absatzgewichteten Zuckergehalt von Softdrinks im Zeitraum 2015 bis 2025 um 15 Prozent auf freiwilliger Basis zu reduzieren. Die aktuelle Auswertung zeigt, dass die Industrie bislang deutlich hinter diesem Ziel zurückbleibt. Rechnerisch hätte von 2015 bis 2021 eine Reduktion um 9 Prozent erfolgen müssen, um auf Kurs zu sein.
„Appelle an die Industrie reichen nicht aus. Die Regierung muss endlich effektive Maßnahmen ergreifen, damit der Zuckergehalt in Softdrinks deutlich zurückgeht“, fordert Barbara Bitzer, Sprecherin von DANK und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Verbraucherschützer und auch Krankenkassen empfehlen seit Jahren die Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland.
Bundeszahnärztekammer unterstützt Forderungen
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) teilt ebenfalls die Forderungen: „Ein übermäßiger Zuckerkonsum schadet auf Dauer nachgewiesenermaßen der Mund- und Allgemeingesundheit. Die Folgekosten belasten unsere Sozialsysteme unnötig. Ein geringerer Zuckerkonsum könnte also nicht nur entlastende Wirkung für das Gesundheitswesen haben, sondern auch ökonomisch sinnvoll sein“, betont BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert. Die BZÄK setze sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein und positioniere sich gemeinsam mit anderen medizinischen Fachdisziplinen zum Thema Fehlernährung.
So fordert sie auf Grundlage ihres „Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen“ aus dem Jahr 2018 vor allem drei Dinge:
die Einführung einer verständlichen Lebensmittelkennzeichnung insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt;
die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks sowie
eine deutliche Reduktion des Zuckergehalts in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder.
Philipsborn P, Huizinga O, Leibinger A, et al. : Interim Evaluation of Germany’s Sugar Reduction Strategy for Soft Drinks: Commitments versus Actual Trends in Sugar Content and Sugar Sales from Soft Drinks. Ann Nutr Metab 2023. doi: 10.1159/000529592