Was gibt es Neues beim zahnärztlichen Röntgen?
Doch, das gab es: Unter den Neuigkeiten findet sich zwar kein absolutes Highlight neuer Technologie, aber es gibt vielfältige Updates bei den Produktpaletten zu vermelden. Bei den Tubusgeräten „überschattete“ Paragraf 114 der Strahlenschutzverordnung (Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der Expositionsparameter) die Angebotslage, im Bereich Panorama-Röntgen konnte man vor allem Verbesserungen bei der Bilddarstellung durch optimierte Algorithmen sehen und bei DVT-Geräten gab es einen klaren Trend zu OPG-DVT-Kombigeräten mit nur einem Sensor für beide Techniken. Neu war die Einbindung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Bilderzeugung und Befundung, letztere meist in Verbindung mit Cloud-Lösungen. Besonders gefallen hat dem Autor eine „smarte“ Hilfe-Option in einem Röntgenprogramm, die dem Anwender mit kurzen Video-Sequenzen bei Unsicherheiten oder Fragen zeigt, wie es weiter geht (Abbildung).
Intraoral-Strahler: § 114 „überschattete“ die Lage
Die Umsetzung der Forderung aus Paragraf 114 StrlSchV verursacht bei Praxisinhabern, Dentalhandel und Industrie Kopfzerbrechen. Die Bemühungen der Bundeszahnärztekammer und der Länderbehörden, eine Fristverlängerung für die Umsetzung zu erreichen, sind bislang gescheitert. Daher mussten einige Anbieter von Tubusgeräten am Messestand „gestehen“, dass sie auf dem deutschen Markt aktuell keinen Intraoral-Strahler anbieten können. Wenige Hersteller haben bereits Tubusgeräte mit direkt „verkabeltem“ Sensor und können die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllen, indem die Informationen zur Dosiseinstellung des Strahlers in die Röntgensoftware übermittelt werden. Weitere Anbieter haben eine ähnliche Lösung angekündigt.
Ein anderer Weg ist die Ermittlung der vom Strahler abgegebenen und beim Bildempfänger (Speicherfolie/Sensor) auftreffenden Dosis. Das Verfahren wird von einem führenden Hersteller von Speicherfolien/Scannern bereits umgesetzt (sogar in Verbindung mit einer automatischen Qualitätsprüfung der Speicherfolien). Andere Anbieter haben signalisiert, dass sie diesen Weg auch beschreiten werden (für Speicherfolien und Sensoren). Es ist also zu erwarten, dass im Laufe des Jahres weitere Geräte auf den Markt kommen beziehungsweise entsprechende Updates für Geräte verfügbar sein werden, die die Anforderungen des Paragrafen 114 erfüllen und den Kunden damit die erforderliche Rechtssicherheit geben. Ausländische Hersteller, deren Absatzschwerpunkt nicht in Deutschland liegt, werden eventuell keine Anstrengungen unternehmen, ihre Geräte anzupassen und dann für deutsche Praxen als Anbieter nicht mehr verfügbar sein.
Ansonsten waren bei Sensoren und Speicherfolien keinen bahnbrechenden Neuerungen zu sehen. Der erreichte Qualitätsstandard wird allgemein als gut oder sehr gut angesehen. Eine patientenspezifische Codierung von Speicherfolien vor jeder Anwendung wird von wenigen Herstellern angeboten und kann für große Praxen oder Kliniken von Vorteil sein.
Panoramaröntgen: wenig Entwicklung bei OPG-Sensoren
Der vor wenigen Jahren auf der IDS als „Weltneuheit“ präsentierte Direktkonverter-Sensor scheint sich nicht am Markt durchzusetzen. Beim bisherigen Anbieter wurde dieser Sensor für reine Panoramageräte aus dem Programm genommen und wird nur noch beim Kombigerät (OPG/DVT) angeboten. Hingegen ist diese Art von Sensor neuerdings bei einem anderen Hersteller für sein Top-Kombigerät ins Geräteprogramm aufgenommen worden. Insgesamt scheinen die Anbieter von der Qualität ihrer Sensoren so überzeugt zu sein, dass größere Anstrengungen hinsichtlich Weiter- oder Neuentwicklung bei reinen OPG-Sensoren nicht erkennbar sind. Vielmehr spielt die Software hinsichtlich Bildoptimierung eine zunehmende Rolle.
Durch verbesserte Algorithmen werden weitere Verbesserungen in der Bildqualität erreicht (kontrastreichere Darstellung und Artefaktreduktion). Dabei spielt im Fall der Panoramaschichtaufnahme die KI-gestützte Erkennung der Zahnstrukturen eine Rolle, die es der Software ermöglicht, die optimale Darstellung aus der generierten Bildserie zu erreichen.
Für die Befundung von Panoramaaufnahmen gibt es erste Röntgen-Programm-Module oder separate Programme, die dem Behandler Diagnosevorschläge machen und teilweise auch eine darauf basierende Befunddokumentation erstellen.
DVT-Geräte: Kurze Umlaufzeiten sind noch nicht Standard
OPG-DVT-Kombigeräte mit unterschiedlichen Sensoren für die beiden Aufnahmeverfahren werden zunehmend seltener angeboten. Der Flatpanel-Detektor, der sowohl für OPG wie für DVT ausreichende Bildqualität liefert, setzt sich offenbar durch.
Kurze Umlaufzeiten für DVT-Aufnahmen sind (noch) nicht bei allen Geräten vorgesehen. Unterschiedliche Dosislevel (zum Beispiel Lowdose, Standard und HD) sind nicht bei allen Geräten verfügbar und es gibt nach wie vor keine klare Definition für diese Dosiskategorien. Das erschwert Vergleiche von Geräten unterschiedlicher Hersteller.
Bei DVT-Geräten überwiegen jene, die unterschiedlich große Volumina (Field of View, FOV) an definierten Zahn-/Kieferpositionen vorsehen. Eine vom Anwender individuell zu definierende Lage und Größe des FOV ist die Ausnahme. Die vordefinierten FOV sollen es dem Anwender erleichtern, die Region of Interest (ROI) zuverlässig darzustellen. Bei individuell hinsichtlich Größe und Position einstellbaren FOV sind die Anforderungen an den Anwender höher, dafür kann bei entsprechender Erfahrung im einen oder anderen Fall „zielgenauer“ geröntgt werden. Scout-Aufnahmen vor Durchführung der eigentlichen DVT-Aufnahme sind kaum noch vorgesehen. Sie kommen allenfalls bei sehr kleinen FOV zur Anwendung. Die zylindrischen FOV überwiegen, zwei Hersteller haben abweichende Querschnitte der Volumina und betonen die damit verbundene Strahlenreduktion durch die Ausblendung nicht diagnoserelevanter Bereiche.
Generell kann für fast alle extraoralen Röntgenanwendungen gesagt werden, dass eine größere Auswahl von Panorama-Programmen oder DVT-FOV mehr Möglichkeiten bietet, die Grundsätze des Strahlenschutzes umzusetzen. Allerdings ist dann der Behandler auch gefordert, unter Berücksichtigung der rechtfertigenden Indikation die Möglichkeiten seines Geräts optimal auszunutzen. Und solche Geräte sind aufgrund des höheren technischen Aufwands in der Regel dann teurer in der Anschaffung.
Röntgensoftware: Die Usability ist auf gutem Niveau
Im Zuge der Einführung von DVT-Geräten war es erforderlich, Programme zu entwickeln, die eine dreidimensionale Darstellung und Befundung der damit angefertigten Aufnahmen ermöglichen. Primär wurden dazu separate Viewer entwickelt, einzelne Hersteller haben im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Röntgensoftware einen Viewer integriert. Die erste Variante hat den Vorteil, dass diese aufwendige Software nur geladen wird, wenn man DVT-Datensätze befunden oder betrachten will. Für die eigentliche Durchführung der Röntgenaufnahmen ist das Programm dann schneller. Die Anwenderfreundlichkeit (Usability) ist nicht überall gleich, aber insgesamt auf einem guten Niveau. Mehr Einheitlichkeit bei typischen Prozeduren wäre wünschenswert, damit man bei Fremdaufnahmen die Viewer leichter bedienen kann.
KI: Die Entwicklung steht noch am Anfang
KI findet zunehmend Einzug ins zahnärztliche Röntgen, wobei es sehr unterschiedliche Leistungsumfänge gibt. Diese reichen von der Erkennung der Lage einer Speicherfolie in der Mundhöhle und der richtigen Zuordnung im Zahnschema bis hin zur Erstellung eines vollständigen Befunds bei DVT-Aufnahmen, wobei die Verantwortung für den Befund natürlich beim Zahnarzt und bei der Zahnärztin bleibt.
Teilweise sind die KI-Komponenten, für den Anwender nicht immer als solche erkennbar, in der Röntgensoftware integriert. Umfangreiche Befundungssoftware wird eher von darauf spezialisierten Dienstleistern angeboten und läuft dann außerhalb der Praxis auf einem entsprechenden Server. Aktuell stehen wir da jedoch eher am Anfang einer Entwicklung, deren Akzeptanz und Anwendernutzen sich in den kommenden Jahren noch erweisen muss. Im Hinblick auf Fortschritte der KI-Entwicklung ist aber zu erwarten, dass dies ein spannendes Thema in der Zukunft sein wird.
Cloud-Lösungen: spannende, entspannte Visionen
Nicht überraschen kann, dass Cloud-Lösungen auch beim zahnärztlichen Röntgen in den Blick kommen. Dabei liegen die angebotenen Möglichkeiten der Anwendung noch sehr weit auseinander. Im einfachsten Fall wird eine mit der Röntgensoftware gekoppelte Cloud nur zum Datenaustausch mit Kolleginnen und Kollegen verwendet (natürlich datenschutzkonform). Andere Anbieter arbeiten an der Vision, die gesamte Speicherung, Archivierung und Bildbearbeitung bis hin zur Befundung in der Cloud abzuwickeln. Die damit verbundene Notwendigkeit, die Praxissoftware und/oder die Röntgengeräte zeitweise oder durchgängig mit dem Internet zu verbinden, wird von den Anbietern relativ entspannt gesehen, bei den Nutzern dürfte die Skepsis hinsichtlich IT-Sicherheit noch überwiegen.
Bei der Bedienerfreundlichkeit und der ergonomischen Gestaltung der Röntgengeräte einschließlich der Software kann man im Detail nennenswerte Unterschiede beobachten. Hier gibt es teils noch viel Verbesserungspotenzial. Da das Urteil darüber, was als bedienerfreundlich wahrgenommen wird, jedoch durchaus unterschiedlich ausfallen kann, empfiehlt es sich für Interessenten, vor der Kaufentscheidung den Workflow bei der Bedienung der Geräte und die Software ausgiebig zu testen.