Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen

Zahnärzte machen Vorschläge zum Bürokratieabbau

KZBV und BZÄK haben der Politik konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung gemacht. Sie fordern, dass Praxen schnell und pragmatisch von ausufernden Bürokratielasten befreit werden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt, um den Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung voranzutreiben. Dieser müsse zeitnah umgesetzt und die zahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag entlastet werden, fordern sie in einem gemeinsamen Papier.

Durch wachsende regulatorischer Maßnahmen seien die zahnärztlichen Praxen in großem Maße von Bürokratielasten beeinträchtigt, heißt es in dem Maßnahmenpapier. Der medizinische Versorgungsalltag werde durch eine Flut an Verwaltungsaufgaben beschnitten – zulasten der Patientinnen und Patienten. Die überbordende Regulierung und der steigende Verwaltungsaufwand in den Praxen senke die Bereitschaft, sich in eigener Praxis niederzulassen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen, kritisieren die zahnärztlichen Spitzenorganisationen.

Umfrage: Praxen wenden pro Woche 24 Stunden für Bürokratie auf

Das Maßnahmenpapier führt eine Befragung der KZBV und der KZVen in vertragszahnärztlichen Praxen an. Der Rücklauf der Umfrage war laut Angaben in dem Papier mit 2.347 Teilnehmenden innerhalb von zwei Wochen ein deutlicher Ausdruck, wie wichtig diese Thematik der Zahnärzteschaft ist.

Das Ergebnis der Umfrage: Mit durchschnittlich sechs Stunden Bürokratiearbeit pro Woche je Inhaber hat die Belastung in den Praxen ein sehr hohes Ausmaß angenommen. Rechnet man noch die durchschnittliche Bürokratiebelastung von 2,5 Stunden je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dazu, ergeben sich für eine durchschnittliche Praxis über 24 Stunden Bürokratieaufwand pro Woche. Der Befragung zufolge wurden die Telematik/EDV-Technik, Hygienevorschriften und Qualitätsmanagement als besonders belastend eingestuft. Konkret wurde zum Beispiel die parallele Nutzung von Papier- und digitalen Verfahren bei der Telematikinfrastruktur (TI) kritisiert, aber auch die Implementierung und Erstattung einzelner Komponenten bei der TI sowie der Aufwand bei der Implementierung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements.

Bürokratielast schreckt Nachwuchs von der Niederlassung ab

Auch die insgesamt 1.465 Teilnehmerantworten in den offenen Kommentaren zeigen laut Umfrage deutlich, wie hoch die Belastung der Kollegenschaft durch Bürokratie empfunden wird. Viele der Teilnehmenden melden zurück, dass zusätzliche Belastungen entstehen, weil die eigentliche Behandlungszeit aufgrund des in den letzten Jahren stetig anwachsenden Zeitaufwands für Bürokratie allokiert werden müsse. Dies habe eine abschreckende Wirkung auf den beruflichen Nachwuchs. Besonders benachteiligt sehen sich hierbei Einzelpraxen, die die Bürokratiebelastung unverhältnismäßig stark trifft.

Was beispielsweise das Themenfeld Digitalisierung und Telematik angeht, geht es den Teilnehmenden nicht um eine pauschale Ablehnung, sondern um die von ihnen als wenig durchdacht und dadurch teilweise fehleranfällig empfundene Umsetzung. Genannt wird beispielsweise die Fehleranfälligkeit der Komponenten, wie etwa nicht funktionierende Konnektoren oder Abstürze der Software. Uneinheitliche Vorgaben und Umsetzungen seitens des Gesetzgebers, der PVS-Hersteller und der Krankenkassen führen zu Verunsicherung in den Praxen.

Zusätzlich werden laut der Befragung vor allem in den Bereichen Hygiene und Qualitätsmanagement (QM,) aber auch bei der Abrechnung, im Arbeitsschutz sowie beim Arbeitsrecht überbordende Dokumentationspflichten genannt und beklagt. Viele Zahnarztpraxen betrachten es als Mindestforderung, die Dokumentationspflichten auf den Status Quo zu beschränken und jegliche zusätzliche Ausweitung auszuschließen.

Von KZBV und BZÄK vorgeschlagene Maßnahmen zum Bürokratieabbau (in Auswahl):

  • Es wird vorgeschlagen, die Nachweispflicht von Fortbildungen (§95 d SGB V) und die Regelungen zum Verfahren dazu zu streichen – oder alternativ zumindest die Nachweispflicht in eine stichprobenartige Prüfung der KZVen umzuwandeln.

  • Die zusätzliche vertragszahnärztliche Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 95e SGB V) sollte gestrichen werden, da bereits eine berufsrechtliche Nachweispflicht für Zahnärzte besteht.

  • Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung sollte unverzüglich nach erfolgter Abnahme- und Sachverständigenprüfung nach deren Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde ermöglicht werden.

  • Die Frist für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Dental) sollte – nach einer ersten Aktualisierung nach fünf Jahren – nur alle zehn Jahre aktualisiert werden.

  • Bei der Validierung der Hygienegeräte wird vorgeschlagen, anstatt an starren Fristen bundesweit festzuhalten, die Validierung mit risikoadjustiertem Umfang und Intervallen zu ermöglichen.

  • Papiergebundene Verwaltungsprozesse zwischen Patienten und Praxis sollten nach Möglichkeit vollständig digitalisiert und Medienbrüche so gering wie möglich gehalten werden.

KZBV und BZÄK sehen die Ergebnisse als Bestätigung ihrer Forderungen, den Praxisalltag und die Selbstverwaltung nicht durch umständliche, überflüssige oder unverhältnismäßige Vorgaben zu belasten.

Das Bundesjustizministerium hatte vor kurzem Pläne für ein Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Dem Vernehmen nach sollte das BMG bis zum 30. September Pläne für einen eigenen Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorlegen. Diese lagen bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Laut einem Pressebericht hatte Minister Karl Lauterbach für die nächsten Woein eigenes Entbürokratisierungsgesetz seines Hauses. In diesem Kontext hatten KZBV und BZÄK dem BMG ihren Katalog zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.

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