Leitfaden und Musterdokumente zur Famulatur
Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde müssen künftig eine vierwöchige Famulatur nachweisen. Ablauf und Inhalt sind durch die Zahnärztliche Approbationsordnung Zahnärzte (ZApprO) vorgegeben. Für die Durchführung wird eine Vereinbarung getroffen. Die BZÄK stellt hier die entsprechenden Musterdokumente zur Verfügung.
Sie umfassen neben dem Leitfaden zum Ablauf eine Mustervereinbarung zur Durchführung und ein Musterzeugnis über die Famulatur. Sie sollen eine einheitliche Umsetzung in den Kammerbereichen gewährleisten. Ein detailliertes Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen stellt die BZÄK auf Nachfrage zur Verfügung.