„Sie werden zum Schluss verboten werden“
Bei der Präsentation des GVSG-Entwurfs vor der Bundespressekonferenz nahm der Minister Stellung zur Zukunft von iMVZ. Deren Regulierung hatte er in der Vergangenheit wiederholt in Aussicht gestellt, doch auch im aktuellen Entwurf ist dazu nichts enthalten. Lauterbach sagte: „Darüber werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einigen. Sie werden zum Schluss verboten werden. Wir wollen dort die derzeit ausufernde Kommerzialisierung der Praxen beenden.“ Weitere Details, wie dieses Verbot im GVSG realisiert werden soll, wurden auf der Pressekonferenz nicht bekannt. Auch eine Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) brachte dazu keine Erkenntnisse.
Erste Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause
Mit dem GVSG will die Bundesregierung die hausärztliche Versorgung stärken, insbesondere in ländlichen Regionen und ärmeren Teilen der Großstädte. Der Wegfall der Budgets in der hausärztlichen Versorgung soll mehr Medizinerinnen und Mediziner dazu bewegen, sich in hausärztlicher Praxis niederzulassen. Zudem soll es für Kommunen einfacher werden, eigene Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in die Erste Lesung in den Bundestag gegeben werden, kündigte der Bundesgesundheitsminister an.
Ärztinnen und Ärzte als MVZ-Unternehmer stärken
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ) meldete sich direkt im Anschluss zu Wort: „Bekanntermaßen sieht der BMVZ, als Vereinigung von ambulant-ärztlichen Kooperationen aller Trägerschaften, die Frage anders.“ Er halte es „für wesentlich wichtiger für die Zukunftssicherung der ambulanten Versorgung, niedergelassenen wie angestellten Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit dieser Trägergruppe die Unternehmensführung und Arbeitgeberstellung zu erleichtern, beziehungsweise realistisch zu ermöglichen“. Es sei an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, Vertragsärztinnen und -ärzten ihr Leben als MVZ-Unternehmer zu erleichtern. Das würde aus Sicht des BMVZ den „Sekundäreffekt“ nach sich ziehen, dass die Rolle nicht-ärztlicher Träger auf ein „sinnvolles Maß“ beschränkt bliebe.