Zahnärzte-Praxis-Panel

ZäPP startet mit einer Sonderbefragung zum Terminmanagement

Im September geht ZäPP – das Zahnärzte-Praxis-Panel – in die 7. Runde. Die deutschlandweite Erhebung zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist die zentrale Datengrundlage zur Kostenentwicklung in den Zahnarztpraxen. Das Motto in diesem Jahr lautet: „Es geht um Ihre betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen“.

Das Panel wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) durchgeführt. Für die Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur werden alle rund 33.000 vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland angeschrieben, die in den relevanten Jahren durchgehend die gleiche Abrechnungsnummer hatten. Wichtig sei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch an der aktuellen Befragung im Jahr 2024 mitwirken, da eine möglichst kontinuierliche Beteiligung zum langfristigen Erfolg beitrage, betont die KZBV. Willkommen seien aber auch Praxen, die in den Vorjahren noch nicht dabei waren. Die KZBV verweist in dem Zusammenhang auf ihre aktuelle Umfrage, der zufolge bereits drei Viertel aller Zahnarztpraxen von Honorarkürzungen infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes betroffen sind, 88 Prozent rechnen sogar mit einer weiteren wirtschaftlichen Verschlechterung ihrer Situation noch in diesem Jahr.

ZäPP – Analyse- und Verhandlungsinstrument für den Berufsstand

Mit dem ZäPP werde eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut, wie die KZBV ausführt. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument sei für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar. Das ZäPP trage maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für die Praxen zu erreichen und ihnen maximale Unterstützung für ihre Arbeit für eine gute, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zukommen zu lassen.

Die KZBV führt zahlreiche Anwendungsbeispiele aus den letzten Jahren auf: So konnte das ZäPP von der KZBV unter anderem bei der erfolgreichen Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA, dem für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Millionen Euro sowie in zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene eingesetzt werden. Auch für Analysen zahnärztlicher Versorgungsstrukturen (Praxisstrukturen, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen) sei das ZäPP unerlässlich, so die KZBV weiter. Darüber hinaus gebe es mittlerweile für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekämen – sei es die Niederlassungsberatung durch die KZV oder auch individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater. Auch amtliche Stellen seien auf die Daten von ZäPP angewiesen (zum Beispiel Statistische Ämter). ZäPP sei bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg gewesen, bilanziert die KZBV weiter. Zwischen 2.000 und 3.000 Erhebungsbögen gingen jährlich ein. Das sei im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaube substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Sonderbefragung zum Terminmanagement

Über einen Sonderfragebogen wird in der diesjährigen Erhebung zusätzlich das Terminmanagement der Zahnarztpraxen und das Absageverhalten von Patientinnen und Patienten abgefragt. Ziel ist, die verschiedenen Maßnahmen der Zahnarztpraxen hinsichtlich ihres Terminmanagements sowie die Häufigkeit ihres Einsatzes und ihrer Anwendung zu ermitteln und ihre Wirkung zu analysieren. Darüber hinaus sollen Einblicke in das Verhalten der Patientinnen und Patienten ermöglicht und eventuelle Probleme (wie etwa nicht wahrgenommene Termine) aufgedeckt werden. Gefragt wird etwa nach den verschiedenen Möglichkeiten der Terminvergabe in der Praxis, Methoden zur Terminerinnerung, Verwaltung der Termine oder Erinnerung an Kontrolltermine. Gefragt wird auch, wie hoch der Anteil an Terminverschiebungen oder -absagen in der Praxis ist, welche Konsequenzen die Absagen haben oder welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil abgesagter Termine zu reduzieren.

Online-Teilnahme wird ausgebaut

Das ZäPP setzt weiterhin verstärkt auf einen Online-Fragebogen, berichtet die KZBV weiter. Alle Praxen, die in den Jahren 2022 und 2023 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten zu ihrem Zi-Account. Im Zi-Account befindet sich neben den Erhebungsunterlagen – nach Abschluss der Befragung – auch das individuelle Berichtsportal für die Teilnehmer mit Vergleichsstatistiken.

„Das Erfolgsrezept ist eine hohe Beteiligung!“

Viele von Ihnen haben bereits mitgemacht – dafür auch an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank! Wichtig ist nunmehr, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch an der aktuellen Befragung im Jahr 2024 mitwirken. Selbstverständlich bitten wir dabei aber auch diejenigen Praxen, die in den Vorjahren noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme. Der langfristige Erfolg der Erhebung hängt maßgeblich von einer möglichst breiten und möglichst kontinuierlichen Beteiligung ab. Es kommt also auch wieder auf Sie ganz persönlich an!

Grundgedanke und Erfolgsrezept des ZäPPs ist eine hohe sowie kontinuierliche Beteiligung der Vertragszahnärzteschaft. Dabei sollen möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft über die wirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre ist, desto höher ist später auch die Validität und Akzeptanz unserer Daten am Verhandlungstisch. Diese stabile Datengrundlage ist aktuell besonders vonnöten aufgrund der derzeitigen Sparpolitik. Nur mit einer wissenschaftlich fundierten und aussagekräftigen Datenbasis können Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten werden. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung.

Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Jahr wieder bei unserem Engagement für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung!

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Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Das Online-Verfahren ist nach Angaben der KZBV nicht nur umweltfreundlicher und günstiger, sondern die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann den Fragebogen zur gleichen Zeit wie der Steuerberater ausfüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern zudem das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Trotzdem kann der Papierfragebogen bei der Treuhandstelle angefordert werden.

Von zentraler Bedeutung bleibt dabei eine kontinuierliche Teilnahme. Erhoben werden Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2022 und 2023, die in drei Bereiche gegliedert sind: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel dem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen

Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt, stellt die KZBV heraus. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung sei das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und ‑verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führe das Zi Befragungen für die Zahnärzte, Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich.

Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den zm (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

Der Vorstand der KZBV ist sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für die Zahnärztin oder den Zahnarzt verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Wer bereits im Jahr 2023 beim ZäPP dabei war, muss nur die Daten für ein Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Berichtsportal und Inflationsrechner

Wie die KZBV weiter informiert, erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Erhebung einen Online-Zugang zu einem Berichtsportal, in dem die eigenen Daten aufbereitet sind. Das dynamisch nutzbare Tool soll einen vielseitigen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der Praxis geben und zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument dienen. Das Zi arbeitet daran, neben der Bereitstellung interessanter repräsentativer Kennzahlen im Berichtsportal auch die Erstellung von möglichst detaillierten Vergleichsgruppen zu ermöglichen. Kriterien zur Erstellung der Vergleichsgruppen sind zum Beispiel die Organisationsform, der KZV-Bereich, das Fachgebiet, das Vorhandensein von angestellten Zahnärzten oder der Regionstyp.

In diesem Jahr gibt es für den schnellen Einblick eine kurze betriebswirtschaftliche Zusammenfassung als PDF zum Download. Weiterhin verfügbar ist auch der Inflationsrechner. Wie die KZBV betont, sind die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte aktuell durch die Nachwirkungen der Preisinflation und des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Wer etwas beim Online-Berichtsportal vermisst, kann sich dort direkt mit Ihren Anmerkungen an das Zi wenden.

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