Die Änderungsverordnung der ZApprO ist erschienen
Mit Erlass der neuen Approbationsordnung Zahnmedizin (ZApprO) im Jahr 2019 haben sich die Staatsprüfungen, genannt Z1, Z2 und Z3, deutlich verändert. Mehr mündliche und praktische Prüfungen, dazu ein neuer schriftlicher Teil in der Z3 im Rahmen von sehr rigiden formalen und zeitlichen Prüfungsvorgaben bedeuteten für die ersten Kohorten, die nach den Vorgaben der neuen Approbationsordnung geprüft wurden, erheblichen Prüfungsstress und damit eine große Belastung. Vor allem die sehr eng und knapp gefassten Prüfungsphasen mit vielen Einzelprüfungen waren kaum zu bewältigen.
Faire Prüfungsbedingungen
Daher hat sich die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag (MFT), dem Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (BDZM), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und weiteren Verbänden seit 2022 vehement für die Anpassung der Prüfungsbedingungen eingesetzt, um bessere und faire Prüfungsbedingungen für die Studierenden zu schaffen und die unnötigen Überlastungsfaktoren im Rahmen der Prüfungen zu beseitigen. Am Ende ist es gelungen, die Belange der Studierenden und der gesamten Zahnmedizin unter der Schirmherrschaft der VHZMK zu vereinen und gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die aus der Sicht der Zahnmedizin dringend erforderlichen Änderungen zu präsentieren. In einem gut strukturierten gemeinsamen Arbeitsprozess wurde dann im Oktober 2024 vom BMG ein Referentenentwurf in den Bundesrat eingebracht, der in weiten Teilen den Vorschlägen der VHZMK entsprach.
Die „Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“
Die wichtigsten Regelungen für Studierende:
Elektronische Einreichung: Anträge auf Zulassung und die Übermittlung von Unterlagen können nun auch elektronisch erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies bedeutet, dass Studierende ihre Dokumente nicht mehr physisch einreichen müssen, sondern digital übermitteln können.
Übergangsbestimmungen: Sie wurden eingeführt, um den Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Studierende genügend Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Prüfungsmodalitäten: Sie wurden präzisiert, insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Dauer der Prüfungen. Dies betrifft sowohl den ersten, den zweiten als auch den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Ziel ist, die Prüfungen praxisgerechter und transparenter zu gestalten.
Studienleistungen: Bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits Gegenstand einer Prüfung waren und endgültig nicht bestanden wurden, werden nicht anerkannt. Dies soll verhindern, dass Studierende mehrfach dieselben Prüfungen ablegen müssen, ohne Fortschritte zu erzielen.
Fächergruppen: Die Regelungen zu den Fächergruppen wurden präzisiert, um eine klarere Struktur und bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dies betrifft die Zuordnung von Fächern zu bestimmten Gruppen und die entsprechenden Prüfungsanforderungen.
Der Bundesrat hat diesem Entwurf zugestimmt, dabei allerdings die durchgehende semantische Anpassung der Bezeichnungen für patientennahen Unterricht als „Kurs“ und nicht als „Praktikum“ aus formaljuristischen Gründen abgelehnt. Dies ist ein Wermutstropfen – vor allem im Hinblick darauf, dass die Verwendung unterschiedlicher Bezeichnungen für die Lehre an Patienten seit der Einführung der ZApprO an verschiedenen Stellen zu Missverständnissen und falsch kalkuliertem Personalbedarf geführt hat. Im Interesse guter Studienbedingungen wird daher die VHZMK gemeinsam mit den anderen zahnmedizinischen Verbänden in Zukunft weiterhin für die Korrektur dieser aus unserer Sicht fehlerhaften Bezeichnung eintreten.
Die universitären Standorte können anhand der vorliegenden Änderungsverordnung jetzt die Planungen für die Staatsprüfungen ab dem nächsten Jahr anpassen und unter deutlich erleichterten Prüfungsrahmenbedingungen prüfen. Das ist für alle Beteiligten – Studierende, Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie Dozierende – ein großer Erfolg!