2021 gründeten erstmals mehr Zahnärztinnen als Zahnärzte
Für die Analyse ausgewertet wurden rund 400 von der apoBank 2021 begleitete zahnärztliche Existenzgründungen. Der hohe Frauenanteil unter den angestellten Zahnärzten (64 Prozent) spiegelt sich demnach (noch) nicht gleichermaßen im Existenzgründungsgeschehen wider.
Die häufigste Art sich niederzulassen – ob Mann oder Frau – ist die Übernahme einer Einzelpraxis. Die reinen Kaufpreise lagen 2021 mit 202.000 Euro in etwa auf Vorjahresniveau (2020: 208.000 Euro), und auch die gesamten Praxisinvestitionen sind mit 383.000 Euro nur geringfügig gestiegen (2020: 376.000 Euro). Die hier seit Jahren existierende große Spanne bei den Praxisinvestitionen blieb auch 2021 bestehen. Auffällig ist, dass mittlerweile gut ein Viertel der Existenzgründenden (26 Prozent) mehr als eine halbe Million Euro in die Praxisübernahme zwecks anschließender Einzelpraxisniederlassung steckt.
Männer zahlen höhere Kaufpreise
Ein Vergleich nach Geschlecht zeigt, dass bei Männern die durchschnittlichen Praxisinvestitionen mit 417.000 Euro 2021 zum ersten Mal stagnierten. Bei Frauen dagegen stiegen sie auf 357.000 Euro abermals leicht an.
Die Differenz zwischen den Praxisinvestitionen entsteht vordergründig durch unterschiedlich hohe Kaufpreise: Männer zahlten 2021 mit 240.000 Euro im Schnitt einen rund 38 Prozent höheren Übernahmepreis als Frauen mit 174.000 Euro. Kaum Unterschiede gab es hingegen bei der Höhe von weiteren Investitionen in die Praxis, etwa wenn es um die Modernisierung, Ausstattung oder um die Betriebsmittel ging.
Grundsätzlich finden Praxisneugründungen seit Jahren eher selten statt, 2021 bevorzugte immerhin etwa jede/ jeder siebte Existenzgründende (15 Prozent) diese Form der Niederlassung: Zehn Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte entschieden sich, eine Einzelpraxis neu aufzubauen, fünf Prozent wählten die Neugründung einer BAG.
Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte nutzen bereits vorhandene Strukturen: 2021 wählten 61 Prozent die Übernahme einer Einzelpraxis. 10 Prozent übernahmen eine Praxis, um sie mit einem weiteren Partner als Gemeinschaftspraxis zu betreiben. 12 Prozent entschieden sich, in eine vorhandene Praxis mit einzusteigen.
Die meisten gründen zwischen 30 und 39 Jahren
Insgesamt hat sich in den letzten Jahren kaum etwas an der Altersstruktur verändert: Die meisten zahnärztlichen Existenzgründenden lassen sich in einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren nieder. Das Durchschnittsalter ist 2021 gegenüber den Vorjahren von 36,1 auf 36,8 Jahre etwas gestiegen.
Ähnlich wie auch bei anderen Heilberufsgruppen entscheiden sich Zahnärztinnen im Durchschnitt etwas später für eine Niederlassung: So war 2021 die Hälfte der Männer bei ihrer Existenzgründung jünger als 35 Jahre alt, bei den Frauen waren es nur 35 Prozent. Insgesamt lag das Durchschnittsalter der Zahnärztinnen mit 37,7 Jahren ganze zwei Jahre über dem der männlichen Männer mit durchschnittlich 35,7 Jahren.