Deutscher Ärztetag in Mainz beendet

Ärzte fordern mehr Steuerung in der Versorgung

pr
Politik
Mit einer Vielzahl von Beschlüssen ging der Deutsche Ärztetag zu Ende. Die Megathemen: eine patientengerechtere Steuerung in der Versorgung, die zielgerichtete Nachwuchsförderung und eine Regulierung von iMVZ.

Über 200 Anträge standen zur Diskussion. Eines der großen Themen: eine patientengerechtere und effektivere Steuerung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Patientinnen und Patienten sollten für die primäre Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung eine Arztpraxis verbindlich wählen. Diese solle als erste Anlaufpunkt die primärärztliche Versorgung übernehmen sowie die Weiterbehandlung bei Fachärztinnen und Fachärzten in weiteren Versorgungsbereichen koordinieren, heißt es in einem Beschluss der Delegierten. Die primärärztliche Versorgung sollte durch einen Hausarzt erfolgen. Dabei sollte etwa in der gynäkologischen und augenärztlichen Versorgung der unmittelbare Zugang zur fachärztlichen Versorgung erhalten bleiben. Mit Blick auf die Notfallversorgung forderte der Ärztetag die bundesweite Einrichtung vernetzter Leitstellen von ärztlichem Bereitschaftsdienst (116 117) und Rettungsdienst (112).

Die Gesundheitspolitik muss Nachwuchsförderung betreiben!

Eine weitere zentrale Forderung: Die Gesundheitspolitik müsse an Nachwuchsförderung, Qualifizierung und guten Arbeitsbedingungen ausgerichtet werden. Die Beschäftigten seien der Schlüssel für ein gleichermaßen menschliches wie leistungsstarkes Gesundheitswesen, heißt es in einem Beschluss. Die Nachwuchsförderung, die Fortentwicklung aller Bereiche des Gesundheitswesens und die Ausgestaltung der beruflichen Rahmenbedingungen müssten sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten wie auch an den Erfordernissen derjenigen ausrichten, die im Gesundheitswesen tätig seien.

Mit Nachdruck lehnten die Delegierten die Forderung der Regierungskommission „für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ab, das breit aufgestellte Netz von Facharztpraxen in Deutschland abzuschaffen. Die Fachärzte in ambulanten und stationären Bereich stellten keine Doppelstrukturen dar, sondern seien Ausweis und Garant einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung, heißt es in einem Beschluss.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der Ärztetag bei der Konzeption der elektronischen Patientenakte (ePA). In dem für den Start vorgesehenen Funktionsumfang der „ePA für alle“ sei dieser Mehrwert gegenüber den derzeit von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten jedoch nicht ausreichend erkennbar, so die Kritik. So sei zum Beispiel keine Volltextsuche der Inhalte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA sei ebenfalls nicht vorgesehen. Der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess werde bei der Einführung der „ePA für alle“ nur rudimentär zur Verfügung stehen. Auch fehle die Möglichkeit, kritische Befunde erst nach deren Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Ferner forderte der Ärztetag die gematik auf, Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) vor einem bundesweiten Roll-out ausgiebig unter realen Bedingungen zu erproben.

Auch stellten sich der Ärztetag klar hinter die Medizinstudierenden und forderten bessere Rahmenbedingungen für das praktische Jahr, so etwa, die momentan maximal mögliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes auszuzahlen. Ferner plädierte der Ärztetag erneut dafür, die seit Jahren angekündigte Reform des Medizinstudiums endlich umzusetzen. Die Reform dürfe nicht auf den letzten Metern daran scheitern, dass Bund und Länder sich bezüglich der Finanzierung nicht einigen können, heißt es in deinem Beschluss.

Wann endlich kommt eine Regulierung für iMVZ?

Nachdrücklich forderte der Ärztetag die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dazu auf, die mehrfach angekündigte gesetzliche Regulierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) umzusetzen, um die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen aus kommerziellen Gründen zu erschweren.

Ferner sprachen sich die Ärzte dafür aus, Maßnahmen zu ergreifen, damit Homöopathie nicht als Kassenleistung abgerechnet und als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erwähnt werden könne. Die Homöopathie-Anwendung sei nicht mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vereinbar und könne keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein, heißt es in dem Beschluss.

Das Beschlussprotokoll des Deutschen Ärztetages mit allen Beschlüssen finden Sie hier

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