Lauterbach legt Aktionsplan vor

Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei werden

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Politik
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat heute den „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ vorgelegt.

Der Aktionsplan soll „konkrete Maßnahmen aufzeigen, um beispielsweise in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen“, teilte das BMG mit.

„Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss einfach und für alle möglich sein – auch für Patienten mit Behinderungen oder Verständigungsschwierigkeiten. Deswegen müssen wir Hindernisse erkennen und abbauen – von der Stufe in die Arztpraxis bis zur komplizierten Erklärung einer Therapie“, sagte Lauterbach. „Mit dem Aktionsplan leisten wir hierfür einen wesentlichen Beitrag. Das markiert den Start Richtung barrierefreies Gesundheitswesen.“

Der Aktionsplan ist demnach das Ergebnis eines Dialogprozesses, an dem sich mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen mit rund 3.000 Vorschlägen beteiligt hatten. Das BMG hat dann nach eigener Aussage auf dieser Grundlage und den Ergebnissen aus sieben Fachgesprächen mit Verbänden und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen den Aktionsplan erstellt.

Die Maßnahmen im Einzelnen

  • Barrierefreie Gesundheitsversorgung: Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei werden. Entsprechende bauliche Änderungen sollen aus dem Strukturfonds gefördert werden. Zudem sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung explizit hervorgehoben werden. Angestrebt wird darüber hinaus „eine regelhafte Ermächtigungsdauer“ von zehn Jahren für Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB). Eine Weiterversorgung in SPZ soll bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ermöglicht werden. Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel, die in SPZ und MZEB verordnet werden, sollen durch eine Beschränkung der Prüfkompetenz der Krankenkassen vereinfacht werden.

  • Barrierefreiheit in der Langzeitpflege: Die pflegerischen Angebote und Strukturen sollen ausgebaut werden. Dafür brauche es entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen vor Ort und im Quartier. Zudem sollen der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen weiter verbessert werden. Dazu gehöre auch, dass jeder zweite Beratungsbesuch bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, auf ihren Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden kann. Diese Möglichkeit bestehe zunächst bis zum 31. März 2027.

  • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention: Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei den Leistungen und Angeboten zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie bei digitalen Präventionsangeboten und Gesundheitsförderungsangeboten berücksichtigt werden. So sollen Krankenkassen passgenaue, digitale und barrierefreie Leistungen im Rahmen der verhaltensbezogenen Primärprävention entwickeln.

  • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation: Das BMG will Gesundheitsinformationen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in barrierefreien und mehrsprachigen Formaten zielgruppengerecht ausgestalten und weiterhin die strukturierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Selbsthilfe fördern. De Weiteren soll die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden.

  • Inklusive Digitalisierung: „Digitale Anwendungen und -verfahren können dazu beitragen, die Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung zu stärken.“ Das BMG will sich beispielsweise im Bereich der Videosprechstunde dafür einsetzen, dass Videodienste noch besser genutzt werden können. Außerdem sollen die Zugangswege zu qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Daten zum Gesundheitszustand von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.

  • Diversität im Gesundheitswesen: Die „kultursensible Verständigung“ im Gesundheitswesen soll gefördert werden. Zum Abbau von Rassismus und Diskriminierung fördert das BMG ein Modellprojekt zur kultur- und rassismussensiblen Schulung vonAusbildungspersonal und Auszubildenden in der Pflege. Des Weiteren soll die Datenlage zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessert werden. Das BMG will die Initiierung von Fördermaßnahmen für die Datenerhebung und -auswertung in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Gesundheitswesen prüfen.

Der Aktionsplan wurde an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und an Verena Bentele, aktuelle Sprecherin des Deutschen Behindertenrats, übergeben.

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