Behindertengleichstellungsgesetz

Assistenzhunde dürfen auch in die Zahnarztpraxen

LL
Praxis
Menschen mit Behinderung haben das Recht, in Begleitung ihres Assistenzhunds in die Praxis zu kommen. Doch dort kennen viele diese Regelung noch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium weist daher aktuell noch einmal darauf hin.

Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt seit 2021, dass Menschen mit Behinderungen die Begleitung durch ihren Assistenzhund „für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht verweigert werden darf“. Das hält Paragraf 12e Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes fest.

Damit Assistenzhunde schnell und einfach als solche zu erkennen sind, sieht die 2023 in Kraft getretene Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für sie vor sowie einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt. Für Arzt- und Zahnarztpraxen und andere Adressaten der gesetzlichen Regelung soll somit leicht erkennbar sein, dass die Tiere gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind.

Leider hätten Menschen mit Assistenzhunden trotz der gesetzlichen Regelungen noch immer Schwierigkeiten, wenn sie ihren Assistenzhund zum Beispiel zu einem Arztbesuch mitnehmen möchten, meldet das BMG. Das liege auch daran, dass die gesetzlichen Regelungen in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesen noch nicht ausreichend bekannt sind.

Darum will auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Öffentlichkeit noch einmal für die Regelungen sensibilisieren und bittet um die Bereitstellung der nötigen Informationen dazu auf offiziellen Webseiten. Das BMAS stellt hier außerdem wissenswerte Informationen rund um Assistenzhunde zusammen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.