AU und Rezepte bis 30. Juni 2022 in Papierform möglich
Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Die betroffenen Vertragsärzte könnten dann für ihre Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert.