Ausgaben für Apps auf Rezept stark gestiegen
Wie der GKV-SV heute informierte, nahmen in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2024 gesetzlich Versicherte insgesamt 861.000 DiGA in Anspruch. Die GKV habe dafür 234 Millionen Euro gezahlt. Allein im Zeitraum 2023 bis 2024 stiegen die Ausgaben für Gesundheits-Apps demnach um 71 Prozent.
Mehr Verordnungen, höhere Preise
Grund für die Steigerung sind laut GKV-SV neben einer wachsenden Zahl von Verordnungen auch deutlich höhere Preise. Lagen die Herstellerpreise 2020 noch bei durchschnittlich 411 Euro, waren es im vergangenen Jahr bereits im Schnitt 541 Euro – ein Anstieg um knapp 32 Prozent. Der höchste Herstellerpreis einer DiGA beträgt demnach derzeit 2.077 Euro – dabei wird diese Anwendung laut der Mitteilung noch erprobt.
Der Kassenverband kritisiert den „oftmals mangelnden Nutzen von DiGA für die Patientinnen und Patienten". Zwar schafften immer mehr DiGA, die vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden, nach ihrer Erprobungsphase den Sprung in die dauerhafte Aufnahme. Aber der Anteil von Anwendungen, die zunächst ohne einen nachgewiesenen Nutzen auf die Smartphones und Tablets der Patientinnen und Patienten gelangten, sei mit mehr als 80 Prozent unverändert hoch. „Das macht sie zu Versuchskaninchen und sorgt für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei den Patientinnen und Patienten selbst“, monierte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
GKV-SV fordert gesetzliche Änderungen
Aus Sicht von Stoff-Ahnis hat die vom Gesetzgeber gewollte Preisgestaltung bei DiGA „mittlerweile jede Bodenhaftung verloren“. Die Unternehmen nutzten das gesetzlich festgelegte Recht auf einen beliebig hohen Preis im ersten und teilweise auch im zweiten Jahr voll aus. Das zeige sich in kontinuierlich steigenden durchschnittlichen Herstellerpreisen. „Auch solche zur bitteren Realität gewordenen Fantasiepreise müssen durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden, selbst wenn der Nutzen der Anwendung nicht nachgewiesen ist“, bemängelt Stoff-Ahnis. Jedes Wirtschaftlichkeitsgebot werde damit „ad absurdum“ geführt.
Stoff-Ahnis fordert daher eine Änderung der gesetzlichen Regelungen. So dürften künftig nur Produkte bezahlt werden, deren Nutzen, Qualität und medizinische Notwendigkeit hinreichend nachgewiesen seien. Die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Herstellenden verhandelten DiGA-Preise müssten ab dem ersten Tag der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gelten. Außerdem müssten insbesondere bei Produkten mit einem hohen Risikopotenzial für Patientinnen und Patienten die etablierten Verfahren beim Gemeinsamem Bundesausschuss für tiefere Nutzen- und Risikobewertungen angewendet werden, betont Stoff-Ahnis.