Bundesverband Medizinische Versorgungszentren klinkt sich in Debatte um iMVZ ein

„Bekanntermaßen sieht der BMVZ die Frage anders!“

pr
Politik
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) hat sich nach den gestrigen Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in die Debatte um investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) eingeklinkt.

Man sollte konstruktiv dafür Sorge zu tragen, Vertragsärztinnen und -ärzten ihr Leben als MVZ-Unternehmer und Praxischefs zu erleichtern, um auf diese Weise ärztliche MVZ-Gründungen zu fördern, findet der BMVZ. Auch die Übergabe von Gesellschafteranteilen an angestellte Ärzte müsse praxistauglich überarbeitet werden. Als Sekundäreffekt würde auf diese Weise dazu beigetragen, dass auch künftig die Rolle nicht-ärztlicher Träger auf ein sinnvolles Maß beschränkt blieben, so die Auffassung des BMVZ.

Lauterbach hatte gestern den offiziellen Kabinettsentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) der Presse vorgestellt. Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern waren nichtTeil des Entwurfs, obwohl dies zuvor in politischen Diskussionen angekündigt war. Auf Nachfrage erklärte Lauterbach, dass „Investoren-MVZ zum Schluss verboten“würden und dass die Koalition so der „ausufernden Kommerzialisierung“ begegnen werde. Er sei sich sicher, hier im parlamentarischen Verfahren nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen.

Die Debatte setze wohl darauf, dass Ärzte ihre unterdrückte unternehmerische Seite entdecken

„Bekanntermaßen sieht der BMVZ, als Vereinigung von ambulant-ärztlichen Kooperationen aller Trägerschaften, die Frage anders“, teilte der Verband mit und verwies auf die Aussagen Lauterbachs und einen Beschluss des Deutschen Ärztetags, der gefordert hatte, beschränkende Regeln für MVZ-Träger umzusetzen. „Wir halten es für wesentlich wichtiger für die Zukunftssicherung der ambulanten Versorgung, niedergelassenen wie angestellten Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit dieser Trägergruppe die Unternehmensführung und Arbeitgeberstellung zu erleichtern, beziehungsweise realistisch zu ermöglichen,“ erklärte der BMVZ. „Denn, kaum zu glauben: Es ist genau diese Trägergruppe, der aufgrund des bestehenden § 95 SGB V die meisten Steine im Weg liegen.“ Es sei an der Zeit, diesem mehr als bedenklichen Umstand die volle Aufmerksamkeit zu widmen, so der BMVZ.

„Die bisherige Debatte setzt offensichtlich darauf, dass, wenn nicht-ärztliche Betreiber nur genügend beschränkt werden, Ärzte in die Lücke stoßen und ihre bisher unterdrückte unternehmerische Seite entdecken", echauffierte sich Dr. med. Peter Velling, Vorsitzender des Vorstandes des BMVZ. “Diese Erwartung ist sowohl naiv als auch unrealistisch. Dringend nötig ist vielmehr eine klare regulative Unterstützung PRO Ärzteschaft.“

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