BGW warnt vor Betrugsversuch per E-Mail
In den Nachrichten werden Mitgliedsbetriebe – darunter auch Zahnarztpraxen – über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Die E-Mails umfassen ein Anschreiben sowie eine Rechnung. Die Betreffzeilen lauten „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“.
So genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht
Die E-Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Das tun sie jedoch nicht, ein so genanntes Präventionsmodul existiert nicht. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten.