Bundesrat macht Weg für Investitionspaket frei
Am Dienstag hatte der Bundestag bereits grünes Licht für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, der Änderungen des Grundgesetzes vorsieht, gegeben. Mit den Stimmen der Grünen kam die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande.
Auch die Länderkammer ließ die Grundgesetzänderungen heute mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit passieren. Damit kann das Gesetz nun am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur
Das Gesetz sieht die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.
Mit dem Sondervermögen sollen die Bahn sowie Straßen und Brücken saniert werden. Profitieren sollen unter anderem auch Bildungseinrichtungen, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Energie- und Wissenschaftsinfrastruktur. Ein Teil der Gelder soll in die Krankenhäuser fließen. Auch die niedergelassenen Ärzte, die Apothekerschaft und die Krankenkassen forderten bereits einen Anteil an den Investitionen.
Schuldenbremse wird gelockert
Die Grundgesetzänderungen sehen zudem eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.
Gesteigerte Verteidigungsbereitschaft
Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.