Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

  • Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden werden. 

  • In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. 

  • Die Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.

  • Das Präventionsgesetz fördert durch gesetzliche Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei Routineuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Treten Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule, Hort) auf, können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten davon abhängig machen, ob sie den erforderlichen Impf- und Immunschutz haben. Zudem können Krankenkassen Bonusleistungen für Impfungen vorsehen.

  • Das Gesetz beinhaltet, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen weiterentwickelt werden. Dabei soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.

  • Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Millionen Euro jährlich.

  • Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen.

  • Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird um rund 30 Millionen Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.

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