gematik: „Wir nehmen das Thema Sicherheit sehr ernst“
In einer neuen Ausgabe der Veranstaltungsreihe „gematik trifft“ hat die Agentur gestern Informationen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgegriffen. Geschäftsführer Florian Hartge bekräftigte, dass die ePA erst genau geprüft werde, bevor der Rollout flächendeckend erfolgen soll. Er griff damit Sicherheitsbedenken auf, die der Chaos Computer Club (CCC) zuvor in Bezug auf die ePA vorgebracht hatte (zm berichtete). Das Thema Sicherheit werde sehr ernst genommen, betonte Hartge. Nicht nur die Einwände des CCC würden aufgegriffen, auch die Expertise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fließe in die Prüfungen mit ein.
Die Testphase in den drei Regionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen startet wie geplant am 15. Januar, bekräftigte Hartge weiter. Die Ergebnisse würden über die endgültige Entscheidung über den Startpunkt des bundesweiten Rollouts Ausschlag geben. Die gematik habe bereits einen Katalog mit zehn Maßnahmen entworfen, die in der Pilotphase berücksichtigt werden sollen. Im Umgang mit Heilberufs- und Praxisausweisen (SMC-B und HBA-Karten) werde man eine hohe Sorgfalt gewährleisten, sicherte er zu. Schritt für Schritt werde die ePA im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Im Februar werde die gematik gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium entscheiden, wie es mit dem bundesweiten Rollout, weitergehe, kündigte Hartge an und ließ durchblicken, dass eine Verlängerung der Pilotphase nicht ausgeschlossen ist.
ePA bringt für Zahnärzte keinen großen zusätzlichen Aufwand
Für Christian Pfeifer von der Abteilung Telematik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) steht fest: Die KZBV erwarte, dass die ePA erst dann flächendeckend zu Einsatz kommen solle, wenn ihr Nutzen bewiesen sei. Er riet Zahnärztinnen und Zahnärzten dazu, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen. Das Bewusstsein für eventuelle Problemlagen sei bei der KZBV weiterhin geschärft. Er verwies auf die bereits existierende KZBV-Sicherheits-Richtlinie, die den Zahnärztinnen und Zahnärzte als Orientierung diene. Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ergebe sich mit der ePA kein großer zusätzlicher Aufwand. Es würden weitgehend nur Daten in die ePA integriert, die der Zahnarzt ohnehin in seiner Praxis erhoben habe. Auch seien Zahnärzte nicht verpflichtet, routinemäßig bei jedem Patientenkontakt in die ePA zu schauen – nur wenn ein Hinweis vorliegt, der für den Behandlungskontext bedeutsam sein könnte, muss die ePA herangezogen werden.
Die ePA selbst biete ein hohes Potenzial, wenn sie einmal erfolgreich implementiert werde, hob Dr. Markus Sagheri, Zahnarzt aus Aachen, aus seiner Praxiserfahrung hervor. Vorteile gäben sich bereits jetzt schon bei der elektronischen Medikationsliste oder beim Bonusheft. Wenn die ePA erst einmal etabliert sei, werde sie den Praxisalltag unterstützen.