Bundesweiter Roll-out der ePA erfolgt frühestens im März
Geplant war der bundesweite Start eigentlich bereits nach der vierwöchigen Testphase Mitte Februar. Erst nach positiven Erfahrungen in den Testregionen soll er nun erst im März oder April erfolgen, erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der Bundespressekonferenz am Mittwoch.
Zuletzt hatte es Kritik gegeben, nachdem verschiedene Sicherheitslücken aufgetan wurden (zm berichtetet), und die gematik, die die ePA federführend betreut, schließlich Nachbesserungen angekündigt hatte. „Wichtig ist, dass die ePA sicher läuft“, bestätigte Lauterbach. Das sei „oberste Priorität“. Man stehe eng im Austausch mit IT-Spezialisten und dem Chaos Computer Club (CCC), die die Sicherheitslücken bei der ePA-Nutzung aufgedeckt hatten. Maßnahmen zur Beseitigung liefen bis zum bundesweiten Roll-out, so Lauterbach. Probleme im Zuge der Testphase seien aber bereits gelöst.
Erkenntnisse und Erfahrungen der Leistungserbringer seien wichtig
Neben den Sicherheitsmaßnahmen seien auch die Erkenntnisse und Erfahrungen der Leistungserbringer wichtig, ergänzte Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik. Daher würden die Rückmeldungen von Anwendern und Herstellern berücksichtigt und entsprechende Änderungen gegebenenfalls kurzfristig vorgenommen.
Für die Praxistauglichkeit sei zentral, dass die Schnittstellen der Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS), technisch gut funktionierten. So werde beispielsweise gemessen, wie schnell Ärzte die ePA öffnen könnten, wie schnell Befunde eingespielt werden könnten und welche PVS besser funktionierten als andere, sagte Lauterbach.
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bestätigt, dass die Pilotphase beginnen könne: „auf einem Sicherheitsniveau, das sehr hoch ist“, betonte Lauterbach. Ein Vorhaben wie die ePA werde nie zu 100 Prozent sicher sein können, ergänzte TK-Chef Jens Baas. „Aber der Nutzen muss überwiegen.“
Die Widerspruchsrate liegt aktuell bei 5 Prozent
In den kommenden Wochen legen nun die Krankenkassen die sogenannte „ePA 3.0“ für alle der gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland an, solange diese nicht widersprochen haben. Grundsätzlich ist die ePA verpflichtend. Über das Opt-Out-Verfahren, dem aktiven Widersprechen bei der jeweiligen Krankenkasse, können Versicherte auf sie verzichten. Ein (erneute) Aktivierung ist aber jederzeit möglich. Versicherte, die bereits über eine ePA verfügen, erhalten ein Update. Bis Mitte Februar soll es für alle gesetzlich Versicherten möglich sein, Einblicke in ihre Akte zu erhalten, erläuterte Lauterbach.
Die Widerspruchsrate belaufe sich derzeit auf etwa fünf Prozent, berichtete Fuhrmann. Versicherte aus ostdeutschen Bundesländern hätten bislang häufiger widersprochen als in westdeutschen Bundesländern, fügte Lauterbach hinzu.