Bundeszahnärztekammer begrüßt geplanten Bürokratieabbau
„Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit und Pflege der Verhandlungsteams von CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem jetzt vorgelegten Ergebnispapier zum seit langer Zeit von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) geforderten Bürokratieabbau geäußert“, schreibt die BZÄK. Darin heißt es, Dokumentationspflichten und Kontrolldichten sollten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen innerhalb der ersten sechs Monate massiv verringert und gleichzeitig eine Vertrauenskultur etabliert werden, die die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen stärkt, „statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen. Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-Check unterziehen“ (zm berichtete). „Diese Ankündigung wird von der Zahnärzteschaft in unserem Lande uneingeschränkt begrüßt“, erklärt die BZÄK.
„Die vom Fachkräftemangel dezimierten Teams in unseren mehr als 40.000 Praxen ächzen unter der immensen Bürokratiebelastung. Vom Leiterbeauftragten über Dokumentation von Kühlschranktemperaturen bis hin zu geplanten Kontrollen des Anpressdrucks bei der Wischdesinfektion von Medizinprodukten werden die Forderungen immer abstruser und praxisferner“, kommentiert BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz. „Im Wahlkampf haben alle Parteien das Thema Bürokratieabbau ausgiebig thematisiert – nun muss zeitnah und gründlich gehandelt werden, um unsere weltweit vorbildlichen zahnmedizinischen Praxisstrukturen nicht weiter zu schwächen. Die Bundeszahnärztekammer steht für Gespräche zum radikalen Bürokratieabbau und den geforderten Praxis-Check von Gesetzen jederzeit beratend zur Verfügung.“
„Es müssen reihenweise Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen geändert werden“
Der Vizepräsident der BZÄK, Konstantin von Laffert, macht dazu konkrete Vorschläge: „Wir fordern unter anderem die sofortige Rücknahme der behördlichen Pläne für eine Überprüfung des Anpressdruckes bei der Wischdesinfektion, die Streichung des gerade eingeführten Medizinproduktebeauftragten für Praxen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Streichung des in unseren Praxen überflüssigen Bestandsverzeichnisses für Medizinprodukte, die Einführung der sogenannten abweichenden Dokumentation des Aufbereitungsprozesses und die komplette Abschaffung der externen Validierung des Aufbereitungsprozesses.“
„Ein ,weiter so' oder ein zaghaftes ,das ist rechtlich schwierig' wird uns nicht weiterhelfen“, so Benz weiter. „Unsere neue Regierung braucht jetzt Mut, um disruptiv zu werden bei der Bekämpfung der verkrusteten Bürokratiebelastungen, die wie Mehltau über den Praxen in unserem Lande liegen. Es müssen reihenweise Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen geändert werden für einen Frühling der Entlastung für die Mitarbeiterinnen, die seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten.“