Bedarfsplanung für Zahnärzte im Gespräch
Die Ergebnisse ihrer Beratungen hat die AG Gesundheit und Pflege in einem elfseitigen Papier zusammengefasst, das den zm vorliegt. Darin ist auch von einer Bedarfsplanung für Zahnärzte die Rede. Bislang gilt für Zahnärztinnen und Zahnärzte, anders als für niedergelassene Mediziner anderer Fachrichtungen, keine Bedarfsplanung. Außer dem Hinweis, dass der Bundesrat einer solchen Änderung zustimmen muss, wird dieser Punkt in dem Arbeitspapier allerdings nicht weiter ausgeführt.
„Wir erlassen ein iMVZ-Regulierungsgesetz!“
Gleich auf der ersten Seite des Papiers befassen sich die Mitglieder der 16-köpfigen Arbeitsgruppe mit der ambulanten Versorgung. „Wir erlassen ein iMVZ-Regulierungsgesetz“, kündigen sie dort an.
iMVZ wirksam zu regulieren, ist auch ein zentrales Anliegen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), das sie in ihrer „Agenda Mundgesundheit“ im Rahmen ihrer Forderungen für die 21. Legislaturperiode formuliert hat (zm berichtete). Dort drängt die KZBV darauf, „den nach wie vor unkontrollierten Zugang renditeorientierter, fremdinvestorenbetriebener Großversorgungstrukturen zur zahnärztlichen Versorgung zu stoppen“.
Laut dem Ergebnispapier wollen Union und SPD die ambulante Versorgung gezielt verbessern, indem sie Wartezeiten verringern, das Personal in ärztlichen Praxen entlasten und den Zugang zu Fachärzten bedarfsgerecht gestalten.
Um einen „Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten" zu schaffen, kündigen sie an, Fachärzte in unterversorgten Gebieten zu entbudgetieren. Dort soll es auch einfacher werden, universitäre Lehrpraxen anzusiedeln. Außerdem soll es in unterversorgten Gebieten Zuschläge zum Honorar geben, in überversorgten Regionen hingegen Abschläge.
„Ein Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten"
Um eine schnellere Terminvergabe zu erreichen, wollen Union und SPD „ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der HzV und im Kollektivvertrag“ einführen. „HzV“ steht dabei für Hausarztzentrierte Versorgung. Ausnahmen sollen bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen wollen Union und SPD geeignete Lösungen erarbeiten, zum Beispiel Jahresüberweisungen oder einen Fachinternist als steuernden Primärarzt im Einzelfall. Primärarzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebene 116117 sollen den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und eine Termingarantie bei einem Facharzt geben. Dafür werden die KVen verpflichtet, diese Termine zu vermitteln.
Gelingt das nicht, wollen SPD und Union den „Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für diese Patientinnen und Patienten“ ermöglichen. „Zudem schaffen wir die flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin“, heißt es weiter. Hybrid-DRG sollen ausgeweitet werden.
Das Honorarsystem wollen die Mitglieder der Arbeitsgruppe auf Jahrespauschalen umstellen, um Arztkontakte zu reduzieren. Außerdem planen sie, „eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte“ einzuführen. Dies hatte auch die Ampelregierung bereits in Gesetzesentwürfen geplant.
Ein „Praxis-Check" für alle Gesetze im Gesundheitsbereich
Weiterhin versprechen Union und SPD, innerhalb der ersten sechs Monate ein „Bürokratieentlastungsgesetz“ im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen; dadurch wollen sie Dokumentationspflichten und Kontrolldichten verringern.
"Wir etablieren eine Vertrauenskultur, stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Professionen“, heißt es. Alle Gesetze im Gesundheitsbereich sollen einem „Praxis-Check“ unterzogen werden. Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und Dokumentationspflichten sollen auf den Prüfstand.
Ziel ist ein konsequent vereinfachtes und digitales Berichtswesen. Zudem soll eine KI-unterstützte Behandlungs- und Pflegedokumentation möglich sein.
Weiterhin wollen Union und SPD die Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland fördern sowie die Anerkennung der Berufsabschlüsse erleichtern.
Ziel ist es auch, die Finanzen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Beiträge zu stabilisieren. Um das zu erreichen, ist laut Papier geplant, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger künftig vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Zudem sollen mehr Steuermilliarden in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fließen und der Transformationsfonds zur Neuordnung der Kliniken aus dem Sondervermögen für Infrastruktur gespeist werden.
GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger sollen aus Steuermitteln kommen
In der Pflege planen Union und SPD eine große Reform – binnen sechs Monaten soll eine Bund-Länder-Gruppe Vorschläge für eine Strukturreform erarbeiten und noch in diesem Jahr vorstellen. Pflegebedingte Eigenanteile sollen begrenzt, pflegende Angehörige gestärkt, bestehende Leistungen gebündelt, Versorgungsangebote für pflegerische Akutsituationen aufgebaut und die sektorenübergreifende pflegerische Versorgung gestärkt werden.
Der Apotheker soll ein Heilberuf werden
Um die Apotheken zu stärken, wollen Union und SPD das Honorar auf 9,50 Euro anheben. Skonti wollen sie wieder für die Verhandlungen zwischen Großhändlern und Apotheken freigeben. Der Apothekerberuf soll laut dem Papier „zu einem Heilberuf weiterentwickelt“ werden. Darüber hinaus will die künftige Regierung Nullretaxationen aus formalen Gründen abschaffen.