Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Chlorhexidin: Vorsicht bei Augenkontakt

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Zahnmedizin
Vorsicht vor Hornhautverletzungen durch Augenkontakt: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor einer versehentlichen Exposition der Augen mit Chlorhexidinhaltigen Arzneimitteln.

Es könnte zu schweren Hornhautverletzungen und anhaltenden Sehbehinderungen kommen; möglicherweise könne sogar eine Hornhauttransplantation erforderlich sein.

Chlorhexidinhaltige Mono- und Kombinationspräparate werden sowohl als Schleimhaut- als auch als Hautantiseptikum verwendet. Das BfArM hat Fälle registriert, in denen die Lösung trotz Augenschutzmaßnahmen über den vorgesehenen chirurgischen Anwendungsbereich hinaus in die Augen gelangte. 

Patienten unter Narkose sind besonders betroffen

Deshalb sollte bei Anwendung von Chlorhexidin-haltigen Präparaten besonders sorgsam darauf geachtet werden, dass das Produkt nicht mit den Augen in Berührung kommt. Betroffen seien insbesondere anästhesierte Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Exposition der Augen sofort zu melden, teilte das BfArM mit. Sollte es doch zu einem Augenkontakt gekommen sein, müsse das Auge sofort und gründlich mit Wasser ausgewaschen und ein Augenarzt konsultiert werden.

Nach einer Bewertung der verfügbaren Informationen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) werde die Produktinformation Chlorhexidin-haltiger Arzneimittel zur Desinfektion der Haut um das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen ergänzt, berichtet die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft.

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