Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Das GVSG greift als Strukturreform zu kurz

sth
Politik
Der vorliegende Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) greift als nachhaltige Strukturreform zu kurz, kritisierten Sachverständige gestern bei der Anhörung zum GVSG im Bundestag.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatten bereits im Vorfeld in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme klargestellt, dass sie das übergeordnete Ziel des GVSG – unter anderem die Stärkung der Gesundheitsversorgung vor Ort – im Prinzip unterstützen. Aber: Der Gesetzentwurf gehe an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei. „Nach wie vor gehen von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung aus“, heißt es beispielhaft in der Stellungnahme.

BÄK und Hausärzte drängen auf Entbudgetierung

Die Bundesärztekammer (BÄK) bemängelte, dass die ursprünglich geplante Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungslandschaft nicht mehr zentraler Gegenstand des GVSG sei. Die Berufsvertretung forderte, die hausärztliche Versorgung zu stärken, indem auf Budgets in diesem Bereich verzichtet wird. Im nächsten Schritt müsse die Entbudgetierung auch für die fachärztliche Versorgung eingeführt werden.

Dies betonte auch der Hausärzteverband: Sowohl ältere Hausärztinnen und Hausärzte als auch jüngere Kolleginnen und Kollegen benötigten jetzt bessere Arbeitsbedingungen, um in der hausärztlichen Versorgung zu bleiben beziehungsweise eine Tätigkeit in diesem Bereich aufzunehmen. Das sei insbesondere mit Blick auf unterversorgte Gebiete entscheidend.

Höhere Honorare lösen das Problem nicht

Aus einem „inhaltlich vielversprechenden Gesetzesvorhaben“, sei am Ende „ein reines Honorarverbesserungsgesetz für Hausärzte in städtischen und wohlhabenden Regionen“ geworden, monierte hingegen die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, im Zusammenhang mit der geforderten Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich. „Aber einfach mehr Geld für Ärzte heilt keine Patienten und entlastet auch keine Praxen“, sagte Reimann anlässlich der Anhörung. „Was die Menschen dringend benötigen, sind sektorübergreifende Versorgungsansätze, die den effizienten Einsatz der knappen Personalressourcen sowie die Steuerung von Patientenanliegen miteinander in Einklang bringen.“ Als konstruktive Anknüpfungspunkte nannte sie die Primärversorgungszentren.

Auch die Vertreterinnen und Vertreter des BKK-Dachverbandes zeigten sich enttäuscht. Der Gesetzentwurf werde den ursprünglich hohen Erwartungen nicht gerecht. Aus BKK-Sicht fehlen grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung sowie eine angemessene Vernetzung mit kommunalen Angeboten.

Der vorliegende Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) greift als nachhaltige Strukturreform zu kurz, kritisierten Sachverständige gestern bei der Anhörung zum GVSG im Bundestag.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatten bereits im Vorfeld in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme klargestellt, dass sie das übergeordnete Ziel des GVSG – unter anderem die Stärkung der Gesundheitsversorgung vor Ort – im Prinzip unterstützen. Aber: Der Gesetzentwurf gehe an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei. „Nach wie vor gehen von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung aus“, heißt es beispielhaft in der Stellungnahme.

BÄK und Hausärzte drängen auf Entbudgetierung

Die Bundesärztekammer (BÄK) bemängelte, dass die ursprünglich geplante Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungslandschaft nicht mehr zentraler Gegenstand des GVSG sei. Die Berufsvertretung forderte, die hausärztliche Versorgung zu stärken, indem auf Budgets in diesem Bereich verzichtet wird. Im nächsten Schritt müsse die Entbudgetierung auch für die fachärztliche Versorgung eingeführt werden.

Dies betonte auch der Hausärzteverband: Sowohl ältere Hausärztinnen und Hausärzte als auch jüngere Kolleginnen und Kollegen benötigten jetzt bessere Arbeitsbedingungen, um in der hausärztlichen Versorgung zu bleiben beziehungsweise eine Tätigkeit in diesem Bereich aufzunehmen. Das sei insbesondere mit Blick auf unterversorgte Gebiete entscheidend.

Höhere Honorare lösen das Problem nicht

Aus einem „inhaltlich vielversprechenden Gesetzesvorhaben“, sei am Ende „ein reines Honorarverbesserungsgesetz für Hausärzte in städtischen und wohlhabenden Regionen“ geworden, monierte hingegen die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, im Zusammenhang mit der geforderten Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich. „Aber einfach mehr Geld für Ärzte heilt keine Patienten und entlastet auch keine Praxen“, sagte Reimann anlässlich der Anhörung. „Was die Menschen dringend benötigen, sind sektorübergreifende Versorgungsansätze, die den effizienten Einsatz der knappen Personalressourcen sowie die Steuerung von Patientenanliegen miteinander in Einklang bringen.“ Als konstruktive Anknüpfungspunkte nannte sie die Primärversorgungszentren.

Auch die Vertreterinnen und Vertreter des BKK-Dachverbandes zeigten sich enttäuscht. Der Gesetzentwurf werde den ursprünglich hohen Erwartungen nicht gerecht. Aus BKK-Sicht fehlen grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung sowie eine angemessene Vernetzung mit kommunalen Angeboten.

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