Datenschutz nicht der Digitalisierung opfern!
Auf der Vertreterversammlung fassten die bayerischen Vertragszahnärzte am 30. November mehrere Beschlüsse zur Digitalisierungspolitik von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Diese Punkte sehen die Zahnärzte dabei nicht oder nur teilweise erfüllt:
die Möglichkeit, der Speicherung personenbezogener Daten zu widersprechen,
den Schutz gegen den Zugriff Unbefugter,
die Bürokratiefolgenabschätzung,
die Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Praxen,
die Haftung bei Hackerangriffen auf Daten, die in den Praxen gespeichert sind,
und die Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen.
Einstimmig forderten die Delegierten vom Gesetzgeber, auf Sanktionen gegen Zahnärzte zu verzichten, die ihre Praxen nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden wollen. Diese seien "unangemessen, kontraproduktiv und demotivierend". Auch Sanktionen für die Nichteinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) lehnt die Vertreterversammlung ab, sollten die dafür technischen Voraussetzungen nicht bereitstehen.
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein!
Außerdem müssten die Pauschalen für die Komponenten der TI angepasst werden. Derzeit kommen die Krankenkassen nur für die Erstausstattung auf. Ersatzbeschaffungen gingen zulasten des niedergelassenen Arztes beziehungsweise Zahnarztes.
„Die bayerischen Vertragszahnärzte sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Digitalisierung dem Menschen dienen muss und kein Selbstzweck sein darf. Gerade im Gesundheitswesen darf dabei der Datenschutz in keinster Weise aufgeweicht werden“, forderte der VV-Vorsitzende Dr. Reiner Zajitschek „Für uns ist auch klar, dass die Kosten für die TI nicht den Praxisinhabern aufs Auge gedrückt werden dürfen“, ergänzt der stellvertretende VV-Vorsitzende Dr. Christian Öttl.