Der Umbau der stationären Versorgung hat begonnen
Gut einen Monat nach Inkrafttreten der Krankenhausreform hat der Umbau der stationären Versorgung begonnen. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu mitteilt, hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) dafür einen Software-Schlüssel (Grouper) entwickelt. Damit können die von Krankenhäusern erbrachten stationären Fälle den in der Krankenhausreform (KHVVG) definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Auf insgesamt 12.000 Seiten soll ein Handbuch über die geplante Zuordnung der Fälle in 65 Leistungsgruppen informieren. Geplant sei, dass das Handbuch zeitnah auf der Homepage des Instituts veröffentlicht werden soll.
Zusätzlich habe das Institut eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiten. Nach Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das InEK könne der Leistungsgruppen-Grouper dann auch in den einzelnen Krankenhäusern zur Anwendung kommen, heißt es weiter. Der Grouper werde regelmäßig aktualisiert und an die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen-Systematik angepasst.
„Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern in Berlin dazu. „Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung.“
Die Länder sollen ihren Kliniken nun bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen, hieß es. Die Finanzierung werde dann 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt.
Rechtsverordnung zum Transformationsfonds
Das BMG hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Transformationsfonds erarbeitet, durch den der Umbau der Klinikstrukturen finanziell gefördert wird. Er rechne damit, dass der Bundesrat die Verordnung am 14. Februar beschließen werde, erklärte Lauterbach dazu.
Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet werden. Der Transformationsfonds wurde mit dem Gesetz zur Krankenhausreform für eine Laufzeit von zehn Jahren ab 2026 zur Förderung strukturverbessernder Vorhaben im Krankenhausbereich eingerichtet, wie das BMG dazu weiter mitteilt. Hierzu soll er mit finanziellen Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet werden. Voraussetzung sei, dass sich die Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben beteiligen. Insgesamt betrage die Höhe der Fördermittel für die Laufzeit des Transformationsfonds daher insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Mit der Verordnung solle sichergestellt werden, dass nur Projekte gefördert werden, die eine auf die Leistungsgruppen bezogene Veränderung der stationären Versorgung bewirken und zu konzentrierten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen, so das BMG.
Kurz nach Verabschiedung des Krankenhausreformgesetzes hatten einige Politiker und Krankenkassen angekündigt, gegen die geplante Finanzierung des Fonds vor Gericht zu ziehen, da Versichertengelder tangiert seien.