„Die Missachtung der Selbstverwaltung muss beendet werden“
„Die Freiheit der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsausübung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend eingeschränkt“, konstatiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrem Positionspapier, das ihre Vertreterversammlung am 6. Dezember verabschiedet hat. Zudem gefährdeten zu viel Bürokratie, eine unzureichende Finanzierung und die zunehmende Zahl staatlicher Regelungen die freie Berufsausübung.
Aus diesem Grund fordert die KBV, einen „gemeinsamen Pakt für Selbstverwaltung“ als Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip im deutschen Gesundheitswesen, in dem man sich für Bürokratieabbau und eine nachhaltig finanzierte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) engagiert. „Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Ausgestaltung der gemeinsamen Selbstverwaltung sind zu vermeiden“, fordert die Berufsorganisation zudem.
Bekenntnis zum Prinzip „ambulant vor stationär“
Eine zweite Forderung bezieht sich auf die nachhaltige Unterstützung der freiberuflich-selbständigen Strukturen in der ambulanten Versorgung. Aus Sicht der KBV braucht es ein Bekenntnis zum Prinzip „ambulant vor stationär“ im deutschen Gesundheitswesen. Für die Aus- und Weiterbildung in der ärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung seien gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung zu ergreifen, die ambulante Weiterbildung in den Praxen sei zu fördern und die ärztliche Approbationsordnung umzusetzen.
Das fordert die DKG
Bei einem Treffen des DKG-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß und dem Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion Klaus Holetschek ging es um Perspektiven der Krankenhauspolitik nach der Bundestagswahl. Einigkeit herrschte darüber, dass die nächste Bundesregierung Korrekturen an der Krankenhausreform vornehmen müsse. Das unkontrollierte Wegbrechen von Krankenhausstandorten werde durch das KHVVG nicht gestoppt, kritisierte Gaß. Durch den über Jahre hinweg versäumten Inflationsausgleich befinde sich Deutschland bereits in einer Abwärtsspirale, die sich nur noch schwer anhalten lasse. „Eine neue Regierung muss deshalb kurzfristig Entscheidungen treffen, um unbedingt die Krankenhausstandorte zu erhalten, die auch perspektivisch für die Versorgung dringend gebraucht werden. Die anderen Standorte benötigen zumindest Zeit und klare Rahmenbedingungen, um alternative Konzepte zu entwickeln und Fusionen zu organisieren“, so der DKG-Chef. Darüber hinaus spielt auch für die DKG der Abbau von Bürokratie und Überregulierung eine zentrale Rolle.
To-dos für die ersten 100 Tage
Von der nächsten Bundesregierung fordert die KBV eine Analyse der GKV-Finanzen in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit. „Wir schlagen einen Runden Tisch zur Priorisierung der Verwendung der Finanzmittel mit allen Beteiligten der Selbstverwaltung vor“, so die Ständevertretung. Insbesondere müssen aus Sicht der Ärzteschaft versicherungsfremde Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden beziehungsweise durch Steuermittel finanziert werden.
Ebenfalls in den ersten 100 Tagen müssten die Budgetgrenzen für alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abgeschafft werden. „Jede ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und notwendige medizinische Leistung muss vollständig vergütet werden“, so die KBV.
Effizientere Prozesse und bessere Patientensteuerung
Um mehr Zeit für die eigentliche heilberufliche Tätigkeit zu haben, bedürfe es einer schnellen Umsetzung eines Bürokratieentlastungsgesetzes, einer „deutlichen Verschlankung bürokratischer Prozesse“ und einer am Nutzen für Patientinnen und Patienten und Praxen orientierten Digitalisierung.
Das fordert die ABDA
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert zum einen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des inhabergeführten Apothekenbetriebs. Dafür bedürfe es einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken. „Dies beinhaltet insbesondere eine angemessene Anhebung und regelhafte Dynamisierung des Honorars, die Planungssicherheit gibt“, heißt es in dem Positionspapier der Apothekerschaft.
Eine zweite Forderung bezieht sich auf die „stärkere Nutzung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker“. Die ABDA schreibt: „Apotheken vor Ort stehen bereit, sich dem stetig zunehmenden Bedarf an heilberuflicher Beratung und Dienstleistungen anzunehmen.“ Möglich seien etwa zusätzliche Leistungen in der Begleitung der Arzneimitteltherapie sowie der Prävention und Diagnostik.
Wichtig ist aus Sicht der KBV außerdem „eine Patientensteuerung, die sich nach medizinischen Erfordernissen der Patientinnen und Patienten bemisst“. Vor allem um die Inanspruchnahme notärztlicher Leistungen besser lenken zu können, müsse eine verbindliche Steuerung über ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren etabliert werden.