Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie

E-Scooter-Unfälle mit Verletzten um 50 Prozent gestiegen

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Gesellschaft
Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden durch E-Scooter ist vom Jahr 2021 auf 2022 um 50 Prozent auf 8.260 gestiegen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie (DGMKG) hin.

E-Scooter sind nach wie vor im Trend – was allerdings auch die Unfallzahlen deutlich steigen lässt. So ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden durch E-Scooter von 2021 bis 2022 um 49 Prozent angestiegen: von 5.535 Unfällen auf 8.260. Das meldet die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie (DGMKG) mit Verweis auf das Statistische Bundesamt.

Von diesen verunglückten Personen erlitten 1.234 schlimme Verletzungen. Mehr als 80 Prozent waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs. „Häufig ist bei schlimmen Unfällen auch das Gesicht betroffen“, erklärt Prof. Max Heiland, Ärztlicher Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Charité in Berlin und DGMKG-Vorstandsmitglied.

Heute werden Brüche im Gesicht zeitnah operiert

Die bei Unfällen mit E-Scootern häufig auftretende Brüche im Gesicht – zum Beispiel im Bereich des Kiefers oder der Augenhöhlen – würden Heiland zufolge heute nicht mehr wochenlang ruhiggestellt, sondern zeitnah nach dem Unfall operiert. An der Charité arbeite man dabei mit einer virtuellen Operationsplanung, dabei kämen Computer- oder Volumentomografie sowie 3-D-Drucker zum Einsatz.

Die MKG-Experten sorgen dabei nicht nur für eine funktionelle, sondern auch für eine ästhetische Wiederherstellung des Gesichts. „Wir versuchen, Schnitte im Gesicht und damit auch bleibende Narben zu vermeiden, indem wir möglichst vom Mund aus oder über bestehende Platzwunden operieren“, sagt Prof. Hendrik Terheyden, Pressesprecher der DGMKG.

Einen Helm sollte man immer tragen

Damit es gar nicht erst zu den Unfällen kommt, rät die DGMKG zu einem vorsichtigen Umgang mit E-Scootern: „Wer nicht auf das Fahren verzichten will, sollte unbedingt einen Helm tragen – auch wenn dazu keine offizielle Pflicht besteht“, betont Heiland und fügt hinzu: „Zudem sollte nie unter Alkoholeinfluss ein E-Scooter betätigt werden: Hier gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer."

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