BZÄK zum Gesundes-Herz-Gesetz

„Ein wichtiger und guter Schritt“

pr
Politik
Als einen wichtigen und guten Schritt bewertet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das geplante Gesundes-Herz-Gesetz. Es könne erfolgreich werden, wenn ein konsequenter Präventionsansatz greife.

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ ist nach Einschätzung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein wichtiger und guter Schritt. Dazu müsse ein konsequenter Präventionsansatz greifen, betont sie in einer Pressemeldung. Denn biologisch würden viele Volkskrankheiten miteinander zusammenhängen. Gerade Parodontitis stehe in Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen, eben auch kardiovaskulären. Menschen, die an schwerer Parodontitis litten, hätten ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall.

„Bei schwerer, unbehandelter Parodontitis zeigen sich Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen,“ erklärt BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. Das Bluthochdruckrisiko sei bei einer (mittel)schweren Parodontitis um 22 Prozent erhöht, bei einer schweren Parodontitis sogar um 49 Prozent. Das Risiko, an einer Erkrankung der Herzkranzgefäße zu sterben, sei zum Beispiel für Diabetikerinnen und Diabetiker mit schwerer Parodontitis um den Faktor 2,3 erhöht – im Vergleich zu Diabetespatienten und -patientinnen ohne oder mit nur schwach ausgeprägter Parodontitis. Benz: „Je früher eine Parodontitis behandelt wird, desto besser. Eine Vernetzung unterschiedlicher Fachrichtungen ist gerade im Sinne der Prävention hilfreich.“

„Es ist wichtig, Zahnmedizin im „Gesundes-Herz-Gesetz“ mitzudenken“

Studienergebnisse legen nahe, dass Patientinnen und Patienten mit Zahnfleischerkrankungen über ihr kardiovaskuläres Risiko aufgeklärt werden sollten, um Bluthochdruck durch gesunde Ernährung und körperliche Aktivität zu verringern, heißt es bei der BZÄK dazu weiter. Da an Parodontitis rund 35 Millionen Menschen in Deutschland leiden, mache es Sinn, auch an die Zahnmedizin im „Gesundes-Herz-Gesetz“ zu denken. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Erkrankungen sei eine stärker interdisziplinär ausgerichtete Betrachtung angezeigt. Die BZÄK plädiert dafür, Aufklärung und Prävention nicht durch Silodenken auszubremsen.

„Nicht nur biologisch, auch bei den Risikofaktoren beider Erkrankungen gibt es Parallelen“, ergänzt Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin. „Das gilt zum Beispiel für ungesunden Lebensstil, Stress, Zuckerkonsum, Adipositas, Rauchen. Im Falle einer Parodontitis muss die Diagnose mit den zuständigen mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzten – zum Beispiel der Fachrichtungen Kardiologie oder der Inneren Medizin – geteilt werden. Vice versa muss die Zahnarztpraxis über Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Patientinnen und Patienten informiert werden.“ Ermler weiter: „Die Sensibilisierung zum übergreifenden Austausch zwischen der Fachärzteschaft gibt die Möglichkeit, die jeweilige Behandlungsstrecke anzupassen beziehungsweise in die Wege zu leiten. So wird sowohl zur Prävention als auch zur Früherkennung beigetragen.“

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