Einigung zwischen Bund und Ländern im Januar
Auf ihrem gestrigen Treffen haben sich Bund, Länder und die Bundestags-Fraktionen der Ampelregierung auf weitere Schritte zur Krankenhausreform geeinigt. Danach soll das Bundesgesundheitsministerium bis Ende kommender Woche einen neuen Arbeitsentwurf vorlegen, der auf zentrale Kritikpunkte aus den Ländern eingehen soll. In der zweiten Januarwoche soll es ein weiteres Bund-Länder-Treffen geben, auf dem eine grundsätzliche Einigung erfolgen soll. Danach könnte ein Referentenentwurf abgefasst werden, der dann in das parlamentarische Verfahren geht.
Diese Schritte wurden gestern vor der Presse vorgestellt. Hintergrund des Treffens war die wachsende Unzufriedenheit der Länder, die im Reformprozess ihre Interessen nicht genügend berücksichtigt sehen. Ein Kernpunkt der Klinikreform ist die Umstellung des Finanzierungssystems der Krankenhäuser weg von der alleinigen Vergütung über Fallpauschalen und hin zu einer stärkeren Berücksichtigung der Vorhaltekosten. Es soll auch mehr Spezialisierungen geben.
Lauterbauch: „Die Revolution geht weiter“
„Die Krankenhäuser sind in einer Notlage“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Reform sei schwierig und kompliziert, aber trotz Differenzen zwischen Bund und Ländern sei es Konsens, dass die Reform dringend kommen solle. „Die Revolution geht weiter“, wie der Minister betonte.
Wie der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Manfred Lucha (Baden-Württemberg/Grüne), erklärte, habe Lauterbach erkennen lassen, bei einigen Punkten die Position der Länder zu sehen. Dennoch blieben zentrale Streitpunkte ungelöst, wie beispielsweise die rund 70 geplanten Leistungsgruppen. Aber: „Wir weichen nicht aus“, sagte der Minister. „Es war heute ein großer Erfolg, dass wir nicht auseinandergegangen sind.“ Der Wille zu tragfähigen und flexiblen Lösungen sei da.
Ab 2029 könnte die Reform voll wirksam werden
Thematisch ging es bei dem Treffen vor allem um die Auswirkungen der Reform, Entbürokratisierung, Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Häusern und Ausnahmeregelungen, berichtete der Minister. Auch sektorenübergreifende Versorgung war ein Thema. Ab 2025 sollen die Leistungsgruppen den Krankenhäusern zugewiesen werden, danach sei eine Konvergenzphase für das neue Vergütungssystem geplant, erläuterte Lauterbach. Das System solle auf einem Vorhalteanteil von 60 Prozent beruhen. Ab 2029 könnte die Reform dann voll wirksam werden.
Im Namen der drei Koalitionsfraktionen betonte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, es sei es wichtig, dass man zeitnah zu einer Grundverständigung kommen müsse. Baehrens zeigte sich erleichtert: Man habe klare Verabredungen zur Fortsetzung des Prozesses getroffen.
Ein Konsens gibt es: Die Reform darf nicht scheitern
Fortschritte in der inhaltlichen Verständigung über das Reformpaket habe es nur in geringen Dosen gegeben, heißt es in verschiedenen Presseanalysen im Nachgang zu dem Treffen. Konsens bestehe darin, dass das Vorhaben nicht scheitern dürfe. Details der künftigen Vorhaltevergütung sowie der Tagesentgelte für die sektorenübergreifenden Versorger seien aber noch offen. Ebenso offen sei noch die Frage, ob dies – wie von Lauterbach behauptet – zu einer Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land beitragen könne.