Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Europäischer Gesundheitsdatenraum tritt in Kraft

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Politik
Die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Damit soll die Nutzung und der Austausch elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU einfacher werden. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Eines der Hauptziele des EHDS ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Der EHDS soll es Patientinnen und Patienten ermöglichen, auf ihre Gesundheitsdaten in elektronischer Form zuzugreifen, auch aus einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie leben. Alle EU-Bürger erhalten dafür das Recht auf eine kostenlose elektronische Gesundheitsakte. Eine europaweite Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Patientenakte (ePA) wird es nicht geben.

Angehörige der Gesundheitsberufe sollen durch den EHDS die Möglichkeit bekommen, die Akten ihrer Patientinnen und Patienten mit deren Zustimmung auch aus anderen EU-Ländern einzusehen. Diese elektronischen Gesundheitsdatensätze (EHR) enthielten Patientenzusammenfassungen, elektronische Verschreibungen, medizinische Bilder und Laborergebnisse.

Ziel ist ein sicherer Transfer von Gesundheitsdaten

Zudem soll die Weitergabe anonymisierter oder pseudonymisierter Gesundheitsdaten durch den EHDS ermöglicht werden. Dazu gehörten etwa Gesundheitsakten, klinische Studien, Informationen über Krankheitserreger oder Informationen aus öffentlichen Gesundheitsregistern, die im öffentlichen Interesse liegen. Dazu zählten etwa Belange der Forschung, der politischen Entscheidungsfindung, der Bildung oder der Patientensicherheit.

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, bis zum 26. März 2027, um die Vorgaben der Verordnung zum EHDS umzusetzen. Ferner soll ein europäisches Format für den Austausch elektronischer Gesundheitsakten geschaffen werden. Nach der Verordnung müssen alle Systeme für elektronische Patientenakten (European Health Record Systems, EHR-Systeme) den Spezifikationen des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten entsprechen, womit ihre Interoperabilität auf EU-Ebene gewährleistet wird.

Die Corona-Pandemie hatte aus Sicht der Politik die Dringlichkeit eines einheitlichen europäischen Ansatzes für Gesundheitsdaten verdeutlicht. „COVID-19 hat gezeigt, wie wichtig die europäische Zusammenarbeit und Solidarität bei der Bekämpfung einer Gesundheitskrise ist. Der Zugang zu Impfstoffen für alle europäischen Bürger war ein gutes Beispiel dafür. In diesem Sinne sollte eine echte Europäische Gesundheitsunion die Verfügbarkeit wichtiger Arzneimittel für alle Europäer gewährleisten“, sagte der belgische Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke, der die Verordnung zusammen mit Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides im vergangenen Jahr dem EU-Parlament vorstellte.

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