Fast 19.000 Berufskrankheiten im Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt
Im Vergleich dazu wurden im gesamten Jahr 2019 lediglich 1.910 Infektionskrankheiten als Berufskrankheit angezeigt und davon 787 anerkannt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Fragen der Linken im September hervorr.
Allein die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten im Zusammenhang mit COVID-19 liegt 2020 bereits am 11. September fast zehnmal höher. Im selben Vergleichszeitraum wurden mehr als zehn Mal so viele Berufskrankheiten nur im Zusammenhang mit COVID-19 anerkannt.
Nur knapp 3 Prozent anerkannte COVID-19-Arbeitsunfälle
Bis zum 11. September 2020 wurden 3.611 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt und davon 92 anerkannt. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 2,6 Prozent.
Hintergrund
Hintergrund
Jutta Krellmann, Sprecherin der Linken für Mitbestimmung und Arbeit, fordert, dass alle, die nachweislich ihm Zusammenhang mit ihrer Arbeit an COVID-19 erkranken, von der Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Krellmann: "Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist, angesichts von insgesamt einer viertel Million Erkrankter, ein Witz." Auch die Betroffenen in der Fleischindustrie, im Handel und in anderen Risikobranchen müssten entschädigt werden.
Die Ergebnisse im Einzelnen Die Zahlen im Überblick
Erkrankungen durch das SARS-CoV-2-Virus können die Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach § 9 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit Nr. 3101 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung erfüllen. Die Voraussetzungen dafür lauten:
In allen anderen Fällen kommt auch eine Entschädigung als Arbeitsunfall in Betracht.
Die bloße Infektion führt nicht zu einer Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.
Berufskrankheitenim Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt bei bzw. anerkannt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bis zum 11. September 2020 (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV): 18.951 angezeigt, davon 8.171 anerkannt, Anerkennungsquote: 43 %;Arbeitsunfälleim Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt bei bzw. anerkannt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bis 11. September 2020 (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV): 3.611 angezeigt, davon 92 anerkannt, Anerkennungsquote: 2,6 %. Zu den Fällen, die bisher nicht anerkannt werden konnten, liegen keine Informationen vor; es ist aber davon auszugehen, dass sich viele Fälle aktuell noch im Entscheidungsverfahren befinden.
Vergleich 2010, 2019 und 2020
2010: 1.493 angezeigt, davon 579 anerkannt, Anerkennungsquote: 38,8 %
2019: 1.910 angezeigt (+ 28 % zu 2010), davon 787 anerkannt (+ 26 % zu 2010), Anerkennungsquote: 41,2 %
Gesamt: 2010 bis 2019: 17.733 angezeigt, davon 8.036 anerkannt, Anerkennungsquote: 45,3 %
2020 (nur COVID-19): 19.951 angezeigt (+892,2 % zu 2019), davon 8.171 anerkannt (+938,3 % zu 2019), Anerkennungsquote: 43 Prozent