Foodwatch klagt erfolgreich gegen irreführende Gesundheits-Claims
Die Marke Offset Nutrition darf in den sozialen Medien nicht mehr mit bestimmten Gesundheitsversprechen werben. Der Hersteller Famous Brands GmbH verstoße gegen die europäische Health-Claims-Verordnung, wenn er behaupte, seine Shakes und Schokoriegel seien schlankheitsfördernd und „perfekt zum Abnehmen”, entschied jetzt das Landgericht Köln. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch.
Exemplarisch hat die Verbraucherorganisation gegen mehrere auf dem Instagram-Kanal der Produktgruppe verbreitete Posts geklagt. Offset Nutrition hat dort 132.000 Follower. In einem Beitrag zur Bewerbung einer „Riegelbox“ heißt es: „Schoki, die schlank macht? 12 x YASSS! (...) Alle Riegel in der Probierbox sind perfekt zum Abnehmen, Cheat-Days Ausgleichen & Durchprobieren“.
„Riegel ist nicht zum Abnehmen geeignet“
„Der Riegel ist sicher keine neue Art der ausgleichenden Ernährungsweise, sondern ein hochverarbeitetes Lebensmittel mit überwiegend ungünstigen Inhaltsstoffen und dem Zusatz von künstlichen Vitaminen und Mineralstoffen, um das Nahrungsmittel werbetechnisch bestmöglich vermarkten zu können. Alltagstauglich ist er sicher, ein echtes Convenience-Produkt (= Fertigprodukt). Ein Riegel, der ungesunde Ernährungsweisen aufgrund von Zucker, Fett, künstlichen Aromen und hoher Energiedichte fördert, ist nicht zum Abnehmen geeignet. Vor allem nicht für ein gesundes Abnehmen ohne Jojo-Effekt. Mit Mahlzeitenersatzprodukten lässt sich zwar prinzipiell ein Gewichtsverlust erzielen, dieser ist jedoch selten nachhaltig. Insbesondere wenn Produkte, die eher eine Süßigkeit sind, konsumiert werden, ist keine grundlegende Änderung des Ernährungsverhaltens in Richtung einer ausgewogenen Ernährung zu erwarten.“
(Prof. Dr. Diana Rubin, Leiterin des Zentrums für Ernährungsmedizin und Diabetologie des Vivantes Humboldt Klinikums in Berlin zum „Pretty-Little-Meal“-Riegel von Offset-Nutrition)
Das Landgericht Köln erklärte in seinem Urteil, die Aussagen „Schoki, die schlank macht“ und “perfekt zum Abnehmen“ erweckten den Eindruck, als würde der Konsum der Schokolade zur Gewichtsreduzierung führen. Diese gesundheitsbezogenen Aussagen seien nicht zulässig.
Foodwatch fordert bessere Überwachung des Lebensmittel-Onlinehandels
„Auch auf Instagram & Co. gelten die Regeln für Gesundheitswerbung”, erklärt Rauna Bindewald von Foodwatch. Das Problem: Die Lebensmittelüberwachung mit ihrer kleinteiligen Struktur auf kommunaler Ebene sei mit der Kontrolle von Social-Media-Werbung und des Online-Handels überlastet, kritisieren die Verbraucherschützer. Die Überwachung des Online-Markts müsse deshalb auf Bundesebene gebündelt und ausreichend personell ausgestattet werden. Die kommende Bundesregierung sollte das schnell auf den Weg bringen, fordert Foodwatch.
Die europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO) soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen gesundheitsbezogenen Versprechen schützen. Lebensmittelhersteller dürfen nur mit solchen Aussagen werben, die zuvor ein Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgreich durchlaufen haben und in einer EU-weiten Liste aufgeführt sind.