Frankreich verbietet Ewigkeitschemikalien
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen enthalten, die zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, weshalb sie umgangssprachlich auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. Mittlerweile herrscht Konsens darüber, dass PFAS Grundwasser, Oberflächengewässer und Böden verunreinigen und gesundheitliche Risiken bergen. Seit Januar 2023 läuft in der EU ein Verbotsverfahren, dass seinerzeit Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden bei der EU-Chemikalienagentur ECHA eingereicht hatten.
Dem kam das französische Parlament nun zuvor, als es „zum Schutz der Bevölkerung gegen die mit diesen Substanzen verknüpften Risiken“ ein Verbot ab 2026 beschloss. Ab kommenden Jahr sind die Produktion, Aus- und Einfuhr PFAS-haltiger Kosmetik, Schuhe und Kleider sowie Wintersportprodukte untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind vorerst Schutzanzüge für das Militär oder Rettungsmannschaften.
In der EU läuft das eingeleitete Verbotsverfahren schleppend. Die Industrie reichte innerhalb der Stellungnahmefrist tausende Schreiben bei der ECHA ein, insgesamt fast 70.000 Seiten. Pikant: Als zentrales Argument verweist die Chemielobby auf eine angebliche Unbedenklichkeitsbewertung durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das ergaben Recherchen des sogenannten „Forever Lobbying Projects“, in dem ein internationales Team von 46 Journalisten und 29 Medienpartnern in 16 Ländern sowie einer Expertengruppe aus 18 internationalen Wissenschaftlern und Juristen aktiv ist. Allerdings erklärte die OECD den Redakteuren auf Anfrage, sie habe „keine Bewertung von Fluorpolymeren durchgeführt“.
PFAS sind Industriechemikalien, die seit Mitte des 20. Jahrhunderts hergestellt und aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften (wasser-, fett- und schmutzabweisend) in vielen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Sie finden sich nicht nur in Textilien, Antihaft-Pfannen, Elektronikgeräten und Kosmetika, sondern werden auch zur Oberflächenbehandlung von Metallen, Kunststoffen und Papier verwendet, teilt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit. Auch in Zahnseide wird weiterhin PFAS eingesetzt. Das zeigte Anfang 2024 ein stichprobenartiger Labortest von sieben Produkten bekannter Hersteller, den der BUND von einem unabhängigen Labor durchführen ließ (zm berichtete, siehe bit.ly/Zahnseide_PFAS). Ergebnis: Zwei der getesteten Produkte enthielten das Polymer Polytetrafluorethylen (PTFE), bekannt unter dem Markennamen „Teflon“.
Jetzt sind die EU-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) damit betraut, schrittweise für verschiedene Verwendungsszenarien „vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Beschränkungen“ zu formulieren. Laut Mitteilung geschah dies am 5. Dezember 2024 für PFAS in Bauprodukten, Textilien, Polstern, Leder, Bekleidung und Teppichen sowie Materialien und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die in der Sitzung vereinbarten Schlussfolgerungen seien vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Anwendungsbereiche) abschließen. Diese Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit mitgeteilt.
„Die ECHA unternimmt alle Anstrengungen, um die Erarbeitung von Stellungnahmen voranzutreiben“, heißt es weiter. Sie werde die endgültigen Stellungnahmen an die Europäische Kommission so schnell wie möglich vorlegen. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung liege dann bei der Europäischen Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten.