Entwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

gematik soll „Digitalagentur Gesundheit“ werden

pr
Politik
Die gematik soll neuen Gesetzesplänen zufolge mehr Kompetenzen erhalten und zu einer Digitalagentur Gesundheit ausgebaut werden. Und Vorgaben für Praxisverwaltungssysteme sollen massiv verschärft werden.

Das sieht der neue Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG)“ vor. Ziel ist es, die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) umzubauen, mit einem gestärkten Mandat zu versehen und deren Handlungsfähigkeit insgesamt zu verbessern, heißt es in dem Entwurf, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Einleitung der Verbändeanhörung jetzt verschickt hat.

Das Aufgabenportfolio soll entsprechend der Herausforderungen der digitalen Transformation weiterentwickelt werden, heißt es dazu in dem Entwurf. Hierdurch soll eine schlagkräftige und zukunftsfähige Organisation entstehen. Klare Prozessverantwortlichkeiten sollen schnellere Lösungen und damit eine zügigere Digitalisierung sichern. Die weiterhin enge Einbindung sämtlicher Stakeholder gewährleisteten „praxisnahe Lösungen“. Und neben der gesetzlichen Neustrukturierung des Aufgabenportfolios der Digitalagentur Gesundheit soll eine Verordnungsermächtigung für das BMG geschaffen werden, um das Portfolio „im Bedarfsfall flexibel anzupassen und um zusätzliche Kompetenzen zu erweitern oder zu reduzieren“.

Aufgaben der neuen Digitalagentur Gesundheit

Folgende neue Aufgaben sollen der Digitalagentur Gesundheit laut Entwurf zugeordnet werden:

  • Eigene Entwicklung und Betrieb von Komponenten und Dienste, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können (Kann-Regelung)

  • Die Beschaffung und Bereitstellung von „Komponenten, Diensten und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden“ über Ausschreibungsverfahren (Kann-Regelung)

  • Die Spezifikation von Anwendungen, die in unterschiedlichen Abstufungen vom Markt entwickelt werden

  • Eine „Ende-zu-Ende Betrachtung“ unter frühzeitiger Einbindung externer Stakeholder

  • Zusätzliche Aufgaben für das Kompetenzzentrum für Interoperabilität, unter anderem Festlegung von qualitativen und quantitativen Funktionen informationstechnischer Systeme

  • Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur

  • Unterstützung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege „als Partner“

  • Vorbereitung auf die Wahrnehmung der Aufgaben einer digitalen Gesundheitsagentur im Europäischen Gesundheitsdatenraum

  • Schaffung weiter Bußgeldtatbestände neben den Strafvorschriften

Unter anderem sollen laut Gesetzesentwurf auch die rechtlichen Vorgaben für die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verschärft werden. So heißt es in dem Entwurf, dass es gelte, die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Herstellern und Anbietern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu stärken und einen rechtssicheren Entscheidungsrahmen für die Auswahl einer Praxissoftware anzubieten. Um eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu erreichen, solle ermöglicht werden, die Interessen der Leistungserbringer zentral zu bündeln und Vertragsschluss und Vertragsgestaltung auf Seiten der Leistungserbringer auf die Ebene der Verbände zu verlagern.

In der Fachpresse wird darauf hingewiesen, dass sich in dem jetzigen Entwurf zu einem zuvor angekündigten Umbau der Gesellschafterstrukturen der gematik nichts wiederfindet. Das BMG hält an der gematik derzeit 51 Prozent.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.