Gesundheitskioske sollen bessere Versorgung bringen
Aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vor kurzem ein neuer Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bekannt geworden. Ein Thema, das auch in der Fachöffentlichkeit derzeit intensiv und kontrovers diskutiert wird, ist der Aufbau von Gesundheitskiosken. Das Thema Regulierung von MVZ ist in dem Entwurf noch nicht enthalten und wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) noch einmal mit Nachdruck eingefordert.
Die Pläne zu den Gesundheitskiosken sehen vor, dass in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention angeboten werden. Dabei soll das Initiativrecht bei den Kommunen liegen. Die Finanzierung soll zwischen den Kommunen (20 Prozent) der Gesetzlichen Krankenversicherung (74,5 Prozent) und der Privaten Krankenversicherung (5,5 Prozent) aufgeteilt werden.
Bis Ende 2024 soll es 30 Gesundheitskioske geben
Perspektivisch sollen insbesondere Pflegefachkräfte mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nursing die Leitung der Kioske übernehmen. Geschätzt wird, dass es in 2024 bundesweit rund 30 Kioske, in 2025 etwa 60 Kioske, in 2026 rund 120 und in 2027 rund 220 Kioske geben soll. Die jährlichen Kosten pro Kiosk sollen sich auf rund 400.000 Euro belaufen.
Die Gesundheitskioske sollen in der Regelversorgung verankert werden. Bisher gibt es nur einige Pilotprojekte wie etwa in Hamburg. Dort hatte vergangene Woche – neben dem bestehenden Kiosk in Billstedt-Horn – ein weiterer im Bramstedt eröffnet. Ursprünglich war von bundesweit 1.000 Kiosken die Rede.
Entbudgetierung soll die hausärztliche Versorgung stärken
Ferner soll mit dem neuen Gesetz die Rechtsgrundlage für Primärversorgungszentren geschaffen werden. Diese können von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten, Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren mit jeweils mindestens drei vollen hausärztlichen Versorgungsaufträgen gegründet werden.
Neu hinzugefügt im Referentenentwurf ist ein Passus, der die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Honorarverteilung ausnehmen soll. Diese Entbudgetierung soll laut Entwurf die hausärztliche Versorgung stärken und auch künftig flächendeckend gewährleisten. Der Entwurf schätzt die jährlichen Mehrausgaben dieser Maßnahme für die GKV auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.
Streichung der Homöopathie bringt zweistelligen Millionenbetrag
Auch die Streichung der Homöopathie als zusätzliche Kassenleistung ist laut Gesetzesentwurf geplant. Der Entwurf geht hierbei von geschätzten Minderausgaben von einem mittleren zweistelligen Millionenbetragaus.
Bei dem GVSG handelt es sich um das erste von zwei äußerst umfangreichen Versorgungsgesetzen, die das BMG für das Jahr 2024 geplant hat. Der jetzige Referentenentwurf ist noch nicht offiziell und trägt den Bearbeitungsstand vom 19. Dezember 2023. Eine erste inoffizielle Fassung mit Bearbeitungsstand vom 15. Juni 2023 war bereits im Juni vergangenen Jahres bekannt geworden. Die Inhalte des neu vorliegenden Entwurfs entsprechen in großen Teilen denen vom Juni, wurden allerdings um einige neue Inhalte ergänzt. Die offizielle Fassung wird in Kürze erwartet. Bei einem Pressegespräch zur Eröffnung des Gesundheitskiosks in Hamburg-Bramfeld hatte Michael Weller, Abteilungsleiter im BMG, erklärt, es sei Ziel, mit dem Gesetzesvorhaben am 24. April ins Kabinett zu gehen, damit es im Januar 2025 rechtskräftig werden kann.