5. KZBV-Vertreterversammlung

Hendges: „Wir werden keine Angestellten des Staates!“

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Politik
Bei der 5. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesversammlung (KZBV) am 6. und 7. November in Bonn stand zur Eröffnung vor allem die Kritik an der aktuellen Gesundheitspolitik der Bundesregierung im Mittelpunkt.

„Kein Geld, keinen Plan, keine Einigkeit. SPD, Grüne und FDP machen Wahlkampf!“, fasste der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges die aktuelle Situation der Ampel-Regierung zusammen. Vor diesem Hintergrund seien richtungsweisende Entscheidungen, „die unser Land endlich wieder in die richtige Spur bringen würden, weder absehbar, noch zu erwarten“. Vielmehr schwöre Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scheinbar vollkommen unbeeindruckt auf einen „Herbst der Reformen“ ein.

Mit Blick auf die prekäre Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sich durch die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geplanten Maßnahmen weiter verschärfen werde, erklärte Hendges: „Für uns bedeutet das die latente Gefahr weiterer Kostendämpfungsmaßnahmen, obwohl wir mit unserem Leistungsbereich und der so überaus erfolgreichen präventionsorientierten Ausrichtung zur Stabilität der GKV-Finanzen seit Jahren beitragen.“

Bei der strikten Budgetierung der Parodontitstherapie zeigte sich Hendges für das nächste Jahr vorsichtig optimistisch. Man habe der Ampel-Koalition durch zahlreiche Gespräche und Stellungnahmen deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Budgetierung über das Jahr 2024 hinaus nicht hinnehmbar sei. Man könne daher davon ausgehen, dass 2025 „wieder normale Verhältnisse hinsichtlich der Kriterien von § 85 Abs. 3 SGB V vorherrschen“ würden. „Das wäre ein riesengroßer Erfolg sowohl für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten als auch für unsere Zahnarztpraxen“, betonte der KZBV-Vorsitzende.

Wenig Optimismus verbreitete Hendges hingegen bei der bereits vor knapp zwei Jahren von Lauterbach angekündigten Regulierung von investorenbetriebenen MVZ (iMVZ). Zwar habe man in vielen Gesprächen Verständnis signaliert bekommen, doch aktuell sei es die FDP, „die als Hemmschuh unter dem Vorwand des Erhalts der Trägervielfalt wirkungsvolle gesetzliche Regelungen mehrheitlich blockiert“, kritisierte Hendges. Daher sei eine wirksame iMVZ-Regulierung derzeit nicht absehbar.

Hendges warnte davor, dass Lauterbach „unser so anerkanntes und erfolgreiches Gesundheitswesen in ein staatszentriertes Versorgungssystem umbauen“ wolle. Und genau diesen Weg werde man nicht mitgehen. „Wir sind keine Angestellten des Staates und werden es auch niemals“, erklärte der KZBV-Chef unter Beifall der Delegierten.

Kritik am geplanten ePA-Rollout

Die stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Ute Maier warnte in ihrem Bericht vor einer Aufgabenausweitung des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), durch die dieses noch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der Praxisverwaltungssysteme (PVS) nehmen werde als bisher. Dies sei im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) vorgesehen. Die KZBV lehne deshalb die Ausweitung des Aufgabenkatalogs des KIG auf „qualitative und quantitative Funktionalitäten informationstechnischer Systeme“ und die damit verbundene Beschneidung der Selbstverwaltungskompetenzen der KZBV entschieden ab, betonte Maier.

Kein gutes Haar ließ der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer an der für Januar geplanten Einführung der „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA 3.0). Diese habe zweifelsohne das Potenzial, die Versorgung zu verbessern, aber leider lerne das Bundesgesundheitsministerium nicht aus seinen Fehlern.

„Die aktuelle Version der ePA ist ein Flop. Sie ist so irrelevant, dass sich irgendwann nicht einmal mehr die Praxen empört haben. Ein solcher Fehlschlag wäre ein guter Grund, es im zweiten Versuch besser zu machen“, sagte Pochhammer in der Vertreterversammlung. Aber auch diesmal verzichte das BMG auf einen seriösen Rollout, da das Großprojekt in nur vier Wochen in den Telematikinfrastruktur (TI)-Modellregionen Hamburg und Franken getestet werden solle. Maßgabe müsse sein, „dass die ePA 3.0 vom ersten Tag an in den Praxen mit der Software schnell und reibungslos genutzt werden kann. Erst wenn dieser Nachweis für eine repräsentative Stichprobe in den Testregionen erbracht worden ist, kann die ePA flächendeckend eingeführt werden“, zeigte sich Pochhammer überzeugt.

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