KBV rät Praxen: Nur kostendeckenden Angeboten zustimmen!
"Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen", erklärt der Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister in den KBV-Praxisnachrichten (26.4.2018).
Die KBV betont: Entscheidend für die Erstattungshöhe sei nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab wann die Praxis an die TI angeschlossen ist und sie das Versichertenstammdatenmanagement durchführen kann.
Erfolgt der Datenabgleich beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Beispiel erstmals am 10. Juli, erhält die Praxis die Pauschale für das dritte Quartal, auch wenn die Bestellung schon früher erfolgt ist.
Die Pauschale wird abgesenkt. Sinken die Preise für die Konnektoren auch?
Die Anbindung der Praxen an die TI droht für die Ärzte zu stocken: "Der GKV-Spitzenverband ist derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungspauschale zu garantieren", erklärt Hofmeister dazu. Die KBV will nicht zulassen, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die TI sitzenbleiben.
Hintergrund des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll. Bislang steht noch nicht fest, ob auch die Preise für die erforderlichen Konnektoren und Kartenterminals entsprechend gesenkt werden. Nach wie vor ist immer noch nur ein Konnektor auf dem Markt, ein zweiter könnte im Mai auf den Markt kommen, weitere voraussichtlich im vierten Quartal.
KBV ruft Schiedsamt an
Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Kartenterminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt. Die KBV hat jetzt fristwahrend das Schiedsamt angerufen.
Vor dem Hintergrund, dass die KBV zwischenzeitlich das Bundesschiedsamt angerufen hat, zeigte sich beim GKV-Spitzenverband auch keine Verhandlungsbereitschaft mehr zu der von der KZBV geforderten Anpassung der Pauschalen für Zahnärzte - insbesondere für das dritte Quartal 2018.
Der GKV-Spitzenverband kann der KZBV-Forderung zur Anhebung der Pauschalen "zum jetzigen Zeitpunkt nicht entgegenkommen"
Der GKV-Spitzenverband hat erklärt, die KZBV-Forderung zur Anhebung der Pauschalen zum jetzigen Zeitpunkt nicht entgegenkommen zu können. Die Höhen der vereinbarten Pauschalen für Ärzte und Zahnärzte unterschieden sich im Übrigen nur geringfügig.
Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer schreibt dazu in einer Information an die KZVen: "Die KZBV bedauert das Vorgehen der KBV - insbesondere, da am Rande anderer Gespräche der GKV-Spitzenverband bereits durchaus Verhandlungsbereitschaft signalisiert hatte. Des Weiteren wird ein Schiedsspruch im ärztlichen Bereich, mit dem dem Vernehmen nach nicht vor Juni gerechnet wird, sicher auch wiederum Auswirkung auf den zahnärztlichen Bereich entfalten." Durchaus verhandlungsbereit habe sich der GKV-Spitzenverband an anderen Punkten gezeigt, beispielsweise bei der Ausweitung der Finanzierung von mobilen Kartenterminals. <link url="http://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf" import_url="http://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf - external-link-new-window" follow="follow" seo-title="" target="new-window">Mehrzur derzeitigen Finanzierungsvereinbarung für die VertragsärzteMehrzur derzeitigen Finanzierungsvereinbarung für die Vertragszahnärzte