Neue Patienteninformation zum Amalgamverbot
Um Patienten und Zahnärzte zu unterstützen, haben die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.
In einer neuen Patienteninformation sind die wichtigsten Punkte kurz und bündig auf einem PDF zusammengefasst:
Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.
Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.
Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Das Info-PDF steht auf den Patientenseiten der DGZMK und der DGZ zum Download bereit.
Eine detaillierte Langversion mit wissenschaftlichem Hintergrund zu den derzeit verfügbaren Materialien und weiteren Information rund um das Amalgamverbot sind in Form von Fragen und Antworten ebenfalls auf den Webseiten von DGZMK und DGZ zu finden (Amalgamverbot in der EU zum 1.1.2025: Fragen und Antworten).
Webinar zum Amalgam-Aus ist noch online
Das DGZMK/DGZ-Webinar vom 9. Dezember 2024, an dem mehr als 3.200 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen hatten, steht noch einige Wochen online bereit, teilte die DGZMK mit. Prof. Dr. Roland Frankenberger aus Marburg erläuterte dort die Evidenz der plastischen selbstadhäsiven Füllungswerkstoffe. Rechtsanwalt Christian Nobmann von der KZBV legte die Folgen des Amalgamverbotes in der kassenrechtlichen Umsetzung dar.
Sie finden das Amalgam-Aus-Webinar von DGZ und DGZMK auf den Seiten der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW).
Die DGZMK
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wurde 1859 gegründet und zählt damit zu den ältesten medizinischen Vereinigungen in Deutschland. Heute versammeln sich unter ihrem Dach 43 wissenschaftliche Fachgesellschaften, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften sowie weitere zahnmedizinisch-wissenschaftliche Vereinigungen.
Die DGZMK bildet somit das Sprachrohr der zahnmedizinischen Wissenschaft gegenüber Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessenvertretungen. Sie liefert die Grundlagen für die Sicherstellung der Qualität zahnärztlicher Maßnahmen, zum Beispiel durch die Herausgabe von Leitlinien.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DGZMK gehört der Wissenstransfer von der Wissenschaft in die zahnmedizinische Praxis. Dies gelingt durch das Angebot kontinuierlicher Fortbildungen der zur DGZMK gehörenden Akademie Praxis und Wissenschaft (APW), die 1974 gegründet wurde.
Die DGZ
„Wir erhalten Ihre Zähne“ – dieses Motto steht für die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) mit rund 3.000 Mitgliedern. Von der Prävention oraler Erkrankungen über minimalinvasive restaurative Verfahren bis hin zu komplexen Rekonstruktionen und zur endodontologischen Praxis deckt die DGZ alle Facetten moderner Zahnerhaltung ab. Als zahnärztliche Fachgesellschaft versteht sich die DGZ als Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und ist beteiligt an Leitlinien und wissenschaftlichen Mitteilungen. Die DGZ steht im Verbund mit der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM), der Deutschen Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung (DGR²Z) und der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie mit dem gemeinsamen Ziel, Zahnerhaltung in Wissenschaft und Praxis zu fördern.