Gesundheitsministerkonferenz

Länder fordern Klarheit zur Klinikreform

pr
Politik
Kliniken brauchen rasch Klarheit, auf welche Planungen sie sich bei der Krankenhausreform einstellen müssen. Wichtig sei, den Dialog dazu wiederaufzunehmen, forderte die gestrige Gesundheitsministerkonferenz.

Die Krankenhausreform stand thematisch im Zentrum der Beratungen auf der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder tauschten sich dazu mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus. Da bisher den Ländern keine überarbeitete Fassung des Arbeitsentwurfs vorliegt, haben die Ministerinnen und Minister heute den Bund erneut aufgefordert, den überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen und zum Stand zu berichten, heißt es in einer Presseerklärung. Lauterbach habe auf das sogenannte Transparenzgesetz verwiesen, mit dem der Bund beabsichtigt, vor der eigentlichen Krankenhausreform den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuordnen. Zum Transparenzgesetz wurde im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen.

Einigkeit bestand laut der Meldung unter den Ländern, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit bräuchten, auf welche Planungen sie sich einstellen müssen. Daher sei es wichtig, den inhaltlichen Dialog zur eigentlichen Krankenhausreform schnell wiederaufzunehmen und zu einem Ergebnis zu führen. Dies gelte auch unabhängig davon, dass es auch innerhalb der Länder unterschiedliche Positionen zum sogenannten Transparenzgesetz gebe, hieß es in der Meldung zur Videoschalte unter dem neuen Vorsitz von Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Gesetz zur Krankenhausreform wohl doch nicht zustimmungspflichtig

Auf der Konferenz wurden unter anderem auch folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine dringende Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) voranzutreiben. Sie soll unverzüglich einen Entwurf für ein MVZ-Regulierungsgesetz vorlegen, welcher inhaltlich einem Maßnahmenkatalog eines Bundesratsbeschlusses vom Juni vergangenen Jahres entspricht.

  • Lauterbach habe zugesagt, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt sei jedoch auch abhängig von der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung. Zugleich sei der Bundesminister von der bisherigen Verabredung abgerückt, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde.

  • Ferner fordert die GMK, dass die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts rasch behoben werden. Es reiche nicht aus, wenn das Bundesgesundheitsministerium bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweist. Vielmehr sollten Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, rechtzeitig für die Möglichkeiten der TI geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger müssten wesentlich stärker als bisher über Chancen und Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – wie beispielsweise durch das E-Rezept – frühzeitig informiert werden. Und für die Leistungserbringer bedürfe es mehr Hilfestellungen und Unterstützung.

  • Weiterhin fordert die GMK den Bund dazu auf, bis zum 29. Februar 2024 den Austausch zur Anschlussfinanzierung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einzuleiten und die Finanzierung der Digitalisierung dort sicherzustellen.

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