Bundesrat verabschiedet Entschließung

Länder fordern Strategie zur besseren Arzneimittelversorgung

pr
Politik
Der Bundesrat hat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig zu verbessern. Die Verbesserung solle vor allem Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Die Entschließung verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Auch heute bestünden weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.

Die Länder plädieren dafür, Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente, insbesondere für Vor-Ort-Apotheken, zu lockern, um Engpässe künftig zu verhindern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von eingeführten Arzneimitteln nach einem Versorgungsmangel auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen.

Für die Bevorratung von Arzneimitteln bedürfe es einer nationalen Strategie

Außerdem setzen sich die Länder zusätzlich für mehr Handlungsspielraum bei Apotheken ein, wenn es um den Austausch von Arzneimitteln geht. Apotheken sollten in der Lage sein, nach Absprache mit einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen zu dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollten Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.

Für die Bevorratung von Arzneimitteln bedürfe es einer nationalen Strategie, heißt es weiter. Außerdem seien verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen notwendig, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung, so die Länder.

Die Entschließung, die auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurückgeht, wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheide, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst, meldet der Bundesrat. Feste Fristvorgaben gebe es hierfür nicht.

In der Entschließung wird darauf hingewiesen, dass es im Winter 2022/23 eine massive Verknappung mehrerer Arzneimittel für Kinder, vor allem von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Säften sowie bestimmten Basis-Antibiotika gab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte daraufhin eine Reihe von Maßnahmen initiiert. Diese setzten den Ländern zufolgejedoch entweder nur an den Symptomen an (zum Beispiel „Dringlichkeitsliste“) oder seien so angelegt, dass sie ihre Wirkung – wenn überhaupt – erst in mehreren Jahren entfalten (zum Beispiel „Rückholung“ von Wirkstoffherstellung nach Europa durch die Ausschreibung von Rabattverträgen). Daher bestünden aktuell weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe.

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