Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
Erweitere Befugnisse für Pflegefachkräfte, der gezielte Einsatz ihrer Fachkompetenzen in der Versorgung und die Stärkung niedrigschwelliger pflegerischer Angebote vor Ort – das sind zentrale Ziele des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflegekompetenz. Er wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Doch ob es zu einer Umsetzung des Gesetzes vor der Bundestagswahl am 23. Februar kommt, ist offen.
Geplant ist unter anderem, dass Pflegefachpersonen künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen. Insbesondere beim Wundmanagement und beim Management von Diabetes und Demenz, aber auch durch Folge-Verordnungen sollen sie mehr Befugnisse erhalten, über Hilfsmittel fachlich zu entscheiden. Auch soll klargestellt werden, dass sie heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
Organisationen von Pflegeberufen sollen gestärkt werden
Ferner ist vorgesehen, dass Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt und systematisch an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben des SGB V und SGB XI beteiligt werden. Pflege solle dort mitreden dürfen, wo sie betroffen sei, heißt es. Auch sollen Vorgaben im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert werden.
Außerdem will der Gesetzgeber den Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege versorgt werden, verbessern. Angedacht ist eine zielgenaue Präventionsberatung oder Präventionsempfehlung, die zukünftig auch unmittelbar durch Pflegefachpersonen ausgesprochen werden kann. Auch sollen innovative Wohnformen für Pflegebedürftige gefördert werden und Kommunen vor Ort in der Pflege eine stärkere Rolle spielen, etwa bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen.