MFA-Gehälter steigen ab 1. März um 7,4 Prozent
Die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – hatten sich in der vierten Runde geeinigt. Demnach steigen die Gehälter über alle Tarifgruppen zum 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab März im ersten Ausbildungsjahr von 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1.045 Euro und im dritten von 1.075 auf 1.130 Euro. Darüber hinaus wurde eine einmalige Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte MFA in Höhe von 500 Euro vereinbart. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Der Stundenlohn steigt auf 16,17 Euro
Der Tarifvertrag läuft zehn Monate. „Beide Seiten mussten sich bewegen, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Es ist uns gelungen, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen zu verlieren", berichtet vmf-Präsidentin Hannelore König. “Das Einstiegsgehalt erhöht sich zum 1. März 2024 auf 2.700 Euro, so dass sich der Stundenlohn von 13,22 Euro auf 16,17 Euro erhöht. Mit diesem Abschluss steigen aber auch die Gehälter der erfahrenden Berufsangehörigen und fangen damit einen Teil der gestiegenen Kosten auf. Weiterhin gilt, dass sich Fortbildungen und die Übernahme von mehr Verantwortung für Medizinische Fachangestellte lohnt, denn der Gehaltstarifvertrag mit den sechs Tätigkeitsgruppen bietet viele Möglichkeiten zur Höhergruppierung und damit für faire Gehälter.“
Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA ergänzt: „Wir haben mit dem Tarifabschluss einen weiteren Schritt getan, um den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften zu verringern und damit nicht noch mehr Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren. Entscheidend ist nun, dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird. Nur so kann dem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden“. Tarifänderungen bei den MFA sollen künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden.