Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro steigen
Der Entwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen.
Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.
Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“.
Der Entwurf sieht dafür beispielsweise vor, die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich zu regeln. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich steige dann kurzfristig von monatlich 1.300 auf 1.600 Euro.