Notlage soll Ende November auslaufen
Mit der Übergangsregelung durch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz sollen die Bundesländer eine rechtliche Basis erhalten, um bis zum 20. März 2022 weiterhin Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Hygienekonzepte, Abstandsgebote, 2G- oder 3G-Regeln verhängen zu können.
eine rechtliche Basisfür die Bundesländer
Auf diese Eckpunkte haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP geeinigt, die voraussichtlich die nächste Bundesregierung stellen werden. Hierzu soll die geschäftsführende Bundesregierung gebeten werden, auf Basis des Eckpunktepapiers eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, die Grünen-Co-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, stellten die Pläne heute in der Bundespressekonferenz vor. Erreicht werden soll der Übergang voraussichtlich durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der „eingriffsintensive Maßnahmenkatalog“ aus § 28a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz soll nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden.
Es geht um dringend notwendige Übergangsregelungen
Auch Maßnahmen wie der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung und die Corona-Arbeitsschutzverordnung sollen verlängert werden – ebenso die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kindergeld, heißt es in dem Neun-Punkte-Papier.
Die Parteien verstehen ihren Vorschlag als „dringend notwendige Übergangsregelungen“, die ausdrücklich nicht die Ergebnisse einer externen Evaluation der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes laut § 5 Absatz 9 IfSG vorwegnehmen sollen. „Wir streben in Zusammenarbeit mit einer neu gebildeten Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung des IfSG an. Dort werden die Ergebnisse der Evaluation einfließen,“ heißt es in dem Papier.
ein Praxis-Panel "Impftempo" soll einberufen werden
Den Schlüssel zur Beendigung der Pandemie sehen die drei Parteien in einer möglichst hohen Impfquote. „Wir werden daher ein Praxis-Panel „Impftempo“ einberufen, bei dem wir gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern Wege finden, um den Impffortschritt deutlich zu beschleunigen,“ erklärten die drei Politiker.
Zum möglichen Zeitplan: Vorgesehen ist jetzt die Beratung im Bundestag – dem Vernehmen nach noch in der ersten Novemberhälfte. Möglicherweise am 19. November 2021 könnte dann auch der Bundesrat den Weg freigeben.