Gesundheitsministerium Thüringen

Nur wenige ausländische Zahnarztausbildungen anerkannt

pr
Politik
In letzter Zeit wurden in Thüringen nur wenige Berufsabschlüsse von ausländischen Zahnärztinnen und Zahnärzten anerkannt, so das Gesundheitsministerium. Vor allem die lange Verfahrensdauer steht in der Kritik.

Wie aus einer Antwort des thüringischen Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsfraktionschefs, Mario Voigt, hervorgeht, wird die flächendeckende und zukunftsfähige zahnärztliche Versorgung der Patienten künftig davon abhängig sein, ob es gelingt, ausreichend zahnärztlichen Nachwuchs für Thüringen zu rekrutieren (Thüringer Landtag, Drucksache 7/10034 vom 14.5.2024). In erster Linie seien dabei die Absolventen der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, aber auch anderer deutscher Hochschulen in den Blick zu nehmen. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zugenommen, schreibt das Ministerium weiter.

Weniger als ein Viertel der Antragstellenden komme aus EU-Staaten

Von 2021 bis 2023 seien 82 Anträge auf Erteilung einer zahnärztlichen Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gestellt worden, davon 69 Anträge von Antragstellenden aus Drittstaaten und 13 Anträge von Antragstellenden aus EU-Staaten, führt das Ministerium auf. Insgesamt seien 24 Approbationen erteilt worden, davon sechs „nach Aktenlage“, dabei habe es sich um Anträge von Antragstellenden aus EU-Staaten gehandelt. Aus Gründen der Verwaltungsorganisation lasse sich die Zahl der 82 Anträge den 24 erteilten Anerkennungen „nur bedingt“ gegenüberstellen, heißt es in der Antwort.

Genauigkeit vor Schnelligkeit

„Genauigkeit geht vor Schnelligkeit – das gilt für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse besonders in Heilberufen. Um Behandlungsqualität und Patientenschutz nicht zu gefährden, dürfen die Anforderungen eines dem deutschen Zahnmedizin-Studium vergleichbaren Kenntnisstandes keinesfalls aufgeweicht werden.

Falls das Thüringer Landesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit von Sprach- und Fachkenntnissen mit deutschen Standards nicht anhand eingereichter Unterlagen bestätigen kann, lässt es weitergehende Prüfungen durchführen. Die Landeszahnärztekammer Thüringen unterstützt ausdrücklich, dass die Approbationsbehörde an dieser Stelle die heilberuflichen Kammern mit einbezieht. Nur unsere Selbstverwaltungen können die nötige Qualifikation fachlich kompetent schriftlich, mündlich und praktisch prüfen. Zum gesamten Anerkennungsverfahren legt die zahnärztliche Approbationsordnung genaue Abläufe und Zeiträume fest.

Für längere Bearbeitungszeiten sieht die Landeszahnärztekammer Thüringen auch nachvollziehbare Gründe: So wird bei Zahnärzten in jedem Einzelfall eine Bewertung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn eingeholt. Zudem liegen benötigte Dokumente von Antragstellern häufig nicht vor beziehungsweise können aus Kriegs- und Krisengebieten nur schwierig beigebracht werden. Vielfach folgt eine längere Bearbeitungszeit auch dem ausdrücklichen Wunsch eines Antragstellers, der sich in einer Wartezeit besser auf seine Prüfungen vorbereiten möchte.“

Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen

Im Zeitraum 2021 bis 20213 seien in 18 Antragsverfahren ein Defizitbescheid erstellt worden, das bedeutet, die Antragstellenden sind zur Feststellung der Gleichwertigkeit durch Absolvierung einer Kenntnisprüfung an die Landeszahnärztekammer Thüringen überwiesen worden. In neun weiteren Fällen sind Berufserlaubnisse ausgestellt worden.

Laut Presseberichten hatte der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) vor Kurzem eingeräumt, dass die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu lange dauere.

Bayern will Anerkennung von Ärzten beschleunigen

Bayern startet gemeinsam mit weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Vom zunehmenden Fachkräftemangel ist insbesondere das Gesundheitswesen betroffen, heißt es in dem Beschluss. Neben Pflegekräften fehlten auch Ärztinnen und Ärzte.

Um dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich weiter entgegenzuwirken, brauche es auch Fachkräfte aus dem Ausland. „Die Anträge von Ärztinnen und Ärzten auf Anerkennung einer ausländischen Ausbildung sind dabei in den vergangenen Jahren nicht nur in Bayern massiv gestiegen. 2013 wurden in Bayern 356 Approbations- und 149 Berufserlaubnisanträge gestellt. Zehn Jahre später waren es schon 1.906 Approbations- und 4.023 Berufserlaubnisanträge“, heißt es. Ärztinnen und Ärzte machten etwa 80 bis 90 Prozent dieser Anträge aus.

Damit qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung möglichst schnell im Freistaat arbeiten können, setze Bayern „vor allem auch auf schnellere, aber gleichwohl sorgfältige Anerkennungsverfahren“. Da bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen überwiegend bundesrechtliche Vorgaben vollzogen werden, seien die Möglichkeiten der Länder begrenzt. Deshalb fordert Bayern den Bund in einem Entschließungsantrag auf, die Regelungen in der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte entsprechend anzupassen, um die Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung „spürbar zu beschleunigen“. Der Antrag beruht auf einem Eckpunktepapier einer Länder-Arbeitsgruppe, die auf Initiative Bayerns eingerichtet wurde, heißt es weiter. „Diese hat unter Beteiligung des Bundes ein Maßnahmen- und Forderungspaket zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren erarbeitet. Das Eckpunktepapier und der Entschließungsantrag werden von der Gesundheitsministerkonferenz einstimmig unterstützt.“

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