Patienten sollen künftig leichter einen Termin bekommen
Patientinnen und Patienten sollen künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen können. Das soll Folge des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sein, das der Bundestag gestern beschlossen hat. Damit werden die Budgets für Hausärztinnen und -ärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Dafür stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Abgeordneten der Gruppe Die Linke stimmten dagegen, CDU/CSU und AfD enthielten sich ihrer Stimmen.
Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche würden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung), erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu. Die Ärztehonorare könnten demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei ihnen mehr Leistungen als bisher erbracht würden. Das BMG weist darauf hin, dass es eine solche Regelung bereits seit dem 1. April 2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten gebe.
Chroniker müssen nicht mehr jedes Quartal in die Praxis
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssten dann auch nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden, heißt es weiter. Stattdessen könne die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies solle Anreize schaffen, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu bringen.
Zusätzlich würden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert, informiert das Ministerium weiter. Sie erhielten eine Vorhaltepauschale. Damit könnten Hausärztinnen und -ärzte umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen. Dazu zählten etwa bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
Über die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen sollen Mediziner laut Gesetz auch von Bürokratie entlastet und von Arzneimittelregressen verschont werden. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll erleichtert werden. Dazu können für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH die Sicherheitsleistungen in der Höhe begrenzt werden, beschloss der Bundestag weiter.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz die ambulante Versorgung grundlegend verbessern werde. Lauterbach: „Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte.“ Lauterbach betonte weiter, dass Hausärzte ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen könnten. Das senke die Kosten und überflüssige Facharzttermine fielen weg.