Praxen erhalten mehr Geld für Telematikinfrastruktur
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, sehen die nun festgelegten Eckpunkte unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor: Statt bisher 595 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals enthalten sind, werden angehoben.
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur
Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt.
Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.
Erhöhung weiterer Pauschalen
Erhöhungen wird es laut KBV zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der TI geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung des Kommunikationsdienstes KIM nun 200 statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte gab es Anpassungen.
Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung, meldet die KBV. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.
Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab
Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt aber ab. Es begründete dies damit, durch rückwirkende Beschlüsse ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufzuheben. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der TI verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten.
Auszug der Anpassungen laut KBV-Praxisnachrichten
bis zu drei Ärzte in der Praxis: 1.661,50 statt 1.549 Euro
vier bis sechs Ärzte in der Praxis: 2.309 statt 2.084 Euro
mehr als sechs Ärzte in der Praxis: 2.956,50 statt 2.619 Euro
stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: 677,50 statt 595 Euro pro Gerät
zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße): 677,50 Euro pro Gerät (neu)
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: Pauschale für Konnektor-Update: 530 statt 380Euro
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: Integrationspauschale für PVS-Update: 400 statt 150 Euro
KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale: 200 statt 100 Euro
ePA: Integrationspauschale für PVS-Update: 350 statt 150 Euro
Notfalldatenmanagement: 5,25 Euro je Quartal
eMedikationsplan: 7,50 Euro je Quartal
ePA: 23,25 Euro je Quartal