Praxen haben schon jetzt dramatische Einnahmeausfälle!
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz unterstütze der Gesetzgeber Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können.
Warum ist für Zahnärzte eine Kompensation nicht vorgesehen?
„Das ist richtig und wichtig“, stellt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel klar, „unverständlich ist jedoch, warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen ist - obwohl die Zahnärztinnen und Zahnärzte von nie dagewesenen Einnahmenausfällen betroffen sind - und obwohl die Politik mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Unterstützung hingewiesen wurde.“
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte litten unter der hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten ganz besonders, denn die Zahnmedizin ist sehr ausstattungs-und personalintensiv. Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber dringend auf, hier umgehend zu handeln. Engel: "Die Politik ist gefordert, zeitnah aktiv zu werden. Nicht zuletzt geht es auch um die 386.000 Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen."