Priorisierung von PCR-Tests kommt – Ärzte mit inbegriffen
Medizinische Labore sollen Körpermaterial sowohl von Beschäftigten in „Krankenhäusern, Arztpraxen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe“ als auch von vulnerablen Personengruppen vorrangig untersuchen. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt vorgelegt hat.
Das Gleiche soll für die Abstriche von Angehörigen vulnerabler Personengruppen gelten. Im ursprünglichen Entwurf der Verordnung waren die Arztpraxen noch ausgeblendet. PCR-Tests werden damit also insgesamt priorisiert und rationiert.
Angesichts begrenzter PCR-Testkapazitäten und vor dem Hintergrund einer drastischen Zunahme des Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 sei dies notwendig, heißt es zur Begründung der geplanten Verordnung. Ärzte sollen die Testansprüche auslösen können. Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollen künftig Anspruch auf eine bestätigende Testung haben.
Personen mit Risikowarnung in App sollen keinen Anspruch mehr auf PCR-Test haben
Je nach Auslastung der PCR-Testkapazitäten könne entsprechend der BMG-Teststrategie auch eine Antigen-Testung in Frage kommen. Außerdem könne eine weitere Testung zur Aufhebung einer angeordneten Absonderung erfolgen, heißt es.
Gleichzeitig sieht der Entwurf – zumindest vorübergehend – eine Einschränkung der Personen vor, die bislang einen Anspruch auf eine bestätigende PCR-Testung haben. Insbesondere soll nach einem positiven Schnelltest nur dann ein Anspruch auf PCR-Testung bestehen, sofern das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite eine bestätigende Testung empfohlen habe, heißt es in dem Verordnungsentwurf.
Überdies sollen Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben, künftig nicht mehr als Kontaktpersonen gelten und damit keinen Anspruch auf PCR-Testung haben, heißt es in dem Papier.