Verbraucherschützer kritisieren

Rechte bei IGeL sind nicht immer bekannt

pr
Politik
Bei Selbstzahlerleistungen sollten Patientenrechte gestärkt werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Patienten müssten sich informiert für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden können.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern stark genutzt, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv gaben 43 Prozent der gesetzlich (mit)versicherten Verbraucher an, dass sie in den vergangenen 12 Monaten mindestens eine Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen haben. Davon hatte gut die Hälfte (51 Prozent) über 50 Euro und bis zu 250 Euro Euro für IGeL ausgegeben. Zehn Prozent hatten in den letzten 12 Monaten sogar mehr als 500 Euro für IGeL bezahlt.

Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Selbstzahlenden hätten aber nicht gewusst, dass es verbindliche Regeln gibt, an die sich Ärztinnen und Ärzte beim Verkauf von IGeL-Leistungen halten müssen, kritisiert der Verband. Die Mediziner müssten zum Beispiel über fehlende Wirksamkeitsbelege und Risiken der Leistung aufklären. Sie müssten auch auf alternative Leistungen hinweisen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen würden. Der vzbv forderte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, das Patientenrechtegesetz zügig zu überarbeiten und die Patientenrechte deutlich zu stärken.Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte noch für diese Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt.

Ärzte müssen auch auf alternative GKV-Leistungen hinweisen

„Selbstzahlerleistungen bringen vor allem Geld ins Portemonnaie der Ärzt:innen und nicht unbedingt einen Nutzen für Patient:innen,“ erklärte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv. Als Beispiel nannte sie die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Diese sei eine der am häufigsten verkauften IGeL, obwohl sie keinen belegten Nutzen habe. „Ärzt:innen nutzen hier die Sorgen ihrer Patient:innen aus, um zusätzliche Leistungen zu verkaufen“, so Schröder.

Den vzbv und die Verbraucherzentralen der Länder erreichen demzufolge seit Jahren immer wieder Anfragen und Beschwerden zu IGeL. Von Verbraucherseite werde berichtet, dass die Selbstzahlerleistung positiver als die Kassenleistung dargestellt oder dass ihre Behandlung gar vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird, unterstrich Schröder. „Das darf nicht sein. Verbraucher:innen müssen sich informiert für oder gegen eine IGeL entscheiden können.“ Die Verbraucherexpertin forderte standardisierte Informationsblätter zu Wirksamkeit, Risiken und potenziellen Nutzen der Leistung ein, die Ärztinnen und Ärzte verpflichtend aushändigen müssten.

Die repräsentative Telefonbefragung wurde vom 30. April bis 6. Mai 2024 von forsa im Auftrag des vzbv durchgeführt. Bfragt wurden 1.002 Erwachsene, die in der gesetzlichen Krankenkasse (mit-)versichert sind.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.